Benutzer:Käptn Nemo/ nautilus /Krähennest: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Strafrecht)
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  http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht
 
  http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht
 
  Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden.  
 
  Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden.  
* Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
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* Hausfriedensbruch
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
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  http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
  Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. <br>Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).
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  Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. <br>Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. <br>Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).

Version vom 24. April 2012, 15:39 Uhr

Krähennest

"Der Begriff Krähennest bezeichnet in der Seemannssprache die zu einem Mastkorb umgebaute Plattform (Mars) am Masttopp (Mastspitze) 
oder auf der Saling des Untermastes, am Fußpunkt der Marsstenge." (Wikipedia)

Strategische Ziele

Hier werden Problemfelder zur bearbeitet, die später in Programmanträge einfliessen können.

Recht

Strafrecht

  • notwendige Erweiterung auf den virtuellen Raum
  • Hausrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht
Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. 
  • Hausfriedensbruch
 http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. 
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind.
Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).