TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/2-Jahre-Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Es soll § 6a Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen ersetzt werden durch:
 
Es soll § 6a Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen ersetzt werden durch:
{{Box grau|Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
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{{Box grau||Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.}}
(2) Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die  Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel  der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten  des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift  festzuhalten und dem Antrag beizufügen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied  per Brief, E-Mail oder Fax mindestens sechs Wochen vorher ein. Es gilt  per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und  Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat  Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der  Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu  enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die  Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle  bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu  veröffentlichen.
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§ 9 - Satzungs- und Programmänderung
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(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
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(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
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(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
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(4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011.
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§6b(2) soll vollständig durch folgenden Text ersetzt werden
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{{Box grau|(2) Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.
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Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein
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Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel
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der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und
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Unterschrift festzuhalten und dem Antrag beizufügen.
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Der Landesvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe
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des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen
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Tagesordnung ein.
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Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der offiziellen
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Webseite des Landesverbandes unter www.piraten-thueringen.de.
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Zusätzlich werden nach Möglichkeit alle Mitglieder durch eine E-Mail auf
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den kommenden Landesparteitag aufmerksam gemacht.
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Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu
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zwei Wochen verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung
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begründet werden. Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die
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Absendung  der Einladung folgenden Tag. Der so einberufene
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Landesparteitag darf  sich nur mit dem benannten Grund der
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Einberufung befassen.
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Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in
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aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem
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Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der offiziellen
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Webseite des Landesverbandes Thüringen zu veröffentlichen. Finden
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Personenwahlen statt, ist eine bis dahin bestehende Kandidatenliste
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zu erwähnen.
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Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung
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zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze
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Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält
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sie die genaue  Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren
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Anzahl; ist hierzu  eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so
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enthält sie hierauf einen Hinweis.
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Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede.
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Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jeder Pirat des Landes
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ausreichend Gehör findet. Näheres wird in der Geschäftsordnung
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geregelt. Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die
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Mitglieder der Bundes- und aller Landesorgane der Piratenpartei
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Deutschland.}}
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§9 soll durch folgenden Text ersetzt werden
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{{Box grau|§ 9 - Satzungs- und Programmänderung
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(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag
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mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen
+
werden. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
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(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag
+
kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn
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des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
+
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine
+
Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband
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Thüringen.
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(4) Ein Antrag nach Absatz 1 und 2 gilt als eingereicht, wenn er dem
+
Landesvorstand in Textform per E-Mail an
+
vorstand@piraten-thueringen.de oder per Brief an das offizielle
+
Postfach zugegangen ist. Im Übrigen können Anträge formfrei gestellt
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werden.
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(5) Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge
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sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder
+
Programmänderungen neu eingebracht werden. Sinnerhaltende oder
+
redaktionelle Anpassungen fristgemäß eingereichter Satzungs- oder
+
Programmänderungsanträge sind zulässig.
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(6) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung
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vom 04.06.2011.}}
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Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Vorstand zu wählen.
 
Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Vorstand zu wählen.

Version vom 6. Oktober 2011, 13:20 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6a Abs. 3
Beantragte Änderungen

Es soll § 6a Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen ersetzt werden durch:

Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
Begründung

Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Vorstand zu wählen. Daher soll ein Vorstand auf 2 Jahre gewählt sein.

Sollte in dieser Zeit das Vertrauen in einen Vorstand verloren gehen, so gibt es die Möglichkeiten

  • der Einberufung eines Landesparteitags durch ein Zehntel der Piraten nach § 6b Abs. 2 der Satzung sowie
  • des Vertrauensentzugs nach § 6b Abs. 8 der Satzung.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Carsten Eckart
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Nicht gut formuliert, einige Unklarheiten! Was, wenn wir am Anfang eines ungeraden Jahres den gesamten Vorstand zurücktreten lassen? 1 Jahr ohne Vorstand? Und die Neuwahl von einzelnen Mitgliedern sieht wie aus? Dürfen wir bei 5 Vorstandsmitgliedern dann 4 "einzeln" wählen, möglichweise sogar bei einem einzigen LPT zwischendurch? --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
  • Man könnte aus "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt." auch z. B. "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." machen. --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
    • Ich habe das mal umgesetzt. --Stephan Beyer
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