TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/2-Jahre-Vorstand

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6a Abs. 3
Beantragte Änderungen

Es soll § 6a Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen ersetzt werden durch:

Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
Begründung

Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Vorstand zu wählen. Daher soll ein Vorstand auf 2 Jahre gewählt sein.

Sollte in dieser Zeit das Vertrauen in einen Vorstand verloren gehen, so gibt es die Möglichkeiten

  • der Einberufung eines Landesparteitags durch ein Zehntel der Piraten nach § 6b Abs. 2 der Satzung sowie
  • des Vertrauensentzugs nach § 6b Abs. 8 der Satzung.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Carsten Eckart
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Hendrik. Der Antrag ist in der jetzigen Form abzulehnen. Problem ist, dass die vorübergehende Geschäftsführung nicht gewährleistet ist. Landesverband somit handlungsunfähig
    Antwort: Hä? Was meinst du genau? --Stephan Beyer 14:50, 6. Okt. 2011 (UTC)
  2. DaWi
  3. Mindestens in jedem zweiten Jahr? Da gibts doch nur Diskussionen bei jedem LPT zwischen denen, die den aktuellen behalten wollen und denen die Neuwahlen wollen. So wird das nichts. --SteffenO 09:48, 31. Okt. 2011 (UTC)
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Nicht gut formuliert, einige Unklarheiten! Was, wenn wir am Anfang eines ungeraden Jahres den gesamten Vorstand zurücktreten lassen? 1 Jahr ohne Vorstand? Und die Neuwahl von einzelnen Mitgliedern sieht wie aus? Dürfen wir bei 5 Vorstandsmitgliedern dann 4 "einzeln" wählen, möglichweise sogar bei einem einzigen LPT zwischendurch? --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
  • Man könnte aus "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt." auch z. B. "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." machen. --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
    • Ich habe das mal umgesetzt. --Stephan Beyer
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • --Irmgard 08:00, 24. Okt. 2011 (UTC)
    • Einerseits heißt es ja, daß man offenbar einigermaßen zufrieden ist mit der Arbeit des LV, so daß man es mit dieses Leuten ruhig auch mal 2 Jahre hintereinander aushalten könnte. Find ich ja ermutigend :)
    • Aber: Randbedingungen können sich auch einmal kurzfristig ändern. Berufliche Neuorientierung, Familiäre Veränderungen, neue politische Anforderungen. Es ist nicht immer leicht, schon gleich für 2 Jahre im Voraus zu planen. Wenn einer weiß, man hat noch $wenige Monate bis zum nächsten Parteitag und dann kann man den Staffelstab weiterreichen, dann geht das schon irgendwie - oder der Stellvertreter übernimmt, wie hier im KV Erfurt. Wenn dann aber noch 14 Monate Zeit sind .. was dann? Dann muß vielleicht 2x im Jahr ein LPT zur Personenwahl einberufen werden, weil nacheinander mehrere Leute aus Gründen nicht mehr weitermachen können.
    • Wir haben auch viele neue Mitglieder jetzt dazubekommen und der Trend wird hoffentlich auch weiter anhalten. Die sollten schon wenigstens innerhalb eines Jahres die Chance haben, ihre "Häuptlinge" persönlich kennenzulernen - und zu wählen.
  • Argument 2
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