Antragsfabrik/Moderationsregeln 3: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Mai 2010, 19:50 Uhr


Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Sonstiger Antrag für den Landesverband von Beni.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Sonstiger Antrag Nr.
SO.MOD.2
Beantragt von
[[Antragssteller::Beni]]
Titel 
Moderationsregeln für die Thüringer Hauptmailingliste 3
Antrag

Hiermit beantrage ich, folgende Moderationsregeln für die Hauptmailingliste der PIRATEN Thüringen festzulegen.

§1 Allgemeines

(1) Die PIRATEN Thüringen betreiben zur Koordination und Organisation und für Zwecke der Diskussion politischer Inhalte verschiedene Mailinglisten.

(2) Offen im Sinne dieser Regeln sind Mailinglisten, wenn Jeder dort lesen und schreiben kann. Jeder hat das Recht auf den offenen Mailinglisten der Partei zu schreiben und seine Meinung frei zu äußern. (3) Geschlossene Listen existieren nur für gewählte Organe der Partei oder besondere Arbeitsgruppen. Zum Beispiel die Listen: Vorstand Thüringen und Pressearbeit Thüringen und die Listen der Kompetenzteams des Vorstandes. Ob eine Liste geschlossen wird entscheidet der Vorstand.

§2 Moderation

(1) Es existieren Moderatoren für die Hauptmailingliste der PIRATEN Thüringen, die dazu berechtigt sind, Mitglieder die Liste ausschließlich nach den bestehenden Regeln zu moderieren.

(2) Die Moderatoren werden auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren nicht gewählt werden oder treten diese während ihrer Amtszeit von ihren Tätigkeiten zurück, werden die Moderatoren vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss ernannt. Sind die Moderatoren gewählt, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.

(2a) Die Moderatoren sind unabhängig. Sie fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage der Moderationsregeln. Dabei legen sie die Moderationsregeln nach Wortlaut und Sinn aus. Beeinflussungsversuche müssen die Moderatoren unverzüglich öffentlich bekannt geben.

§3 Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen.

(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung. Die Abstimmung findet auf der Liste selbst oder einen anderem geeigneten Medium statt.

(3) Kurze Antworten wie lol, rofl, danke u.a. die keinen inhaltlichen Beitrag leisten werden direkt an einzelne Personen versandt und werden andernfalls als Spam bewertet und nötigenfalls sanktioniert.

§4 Sanktionen

(1) Bei leichten Verstößen gegen die vorgenannte Pflichten erfolgt ein Hinweis an das Listenmitglied das den Verstoß begangen hat.

(2) Bei schweren Verstößen und wiederholten leichten Verstößen wird das Listemitglied für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Es wird außerdem vom Moderator verwarnt und darauf hingewiesen, dass Beleidigungen und/oder Bedrohungen nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.

(3) Kommt es trotz Verwarnung zu einer erneuten Beleidigungen und/oder Bedrohungen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf den Listen der Partei zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle Emailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.

Begründung

Der Antrag entspricht im Wortlaut im wesentlichen dem Antrag Antragsfabrik/Moderationsregeln. Der Satz "Die Moderatoren unterstehen den Organen des Landesverbandes." wurde jedoch entfernt. Die Formulierung "unterstehen" impliziert, dass Organe des LV den Moderatoren Ansagen erteilen können. (Definition: unterstẹllen; 1. jemanden/etwas jemandem/etwas unterstellen jemandem/einer Institution die Leitung von etwas/die Weisungsbefugnis über jemanden geben ≈ jemanden/etwas jemandem/etwas unterordnen Quelle: thefreedictionary) Eines der wichtigsten Merkmale einer Demokaratie ist die Gewaltenteilung. Moderatoren übernehmen in ihrem Aufgabenbereich judikative Funktionen. Daher ist eine personelle und formale Trennung von exekutiven Organen wichtig. Sollte ein Moderator sein Amt missbräuchlich nutzen, so stehen dem Vorstand die für die Satzung beantragten Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion 1

Bitte hier das für und wieder eintragen.