Benutzer:Käptn Nemo/Sandbox: Unterschied zwischen den Versionen
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: Der Landesvorstand soll um einen von den Jungpiraten SH gewählten Jugendvertreter erweitert werden. Der Jugendvertreter wird die Interessen der Jungpiraten vertreten und sich um die Jugendarbeit im Landsverband SH kümmern. | : Der Landesvorstand soll um einen von den Jungpiraten SH gewählten Jugendvertreter erweitert werden. Der Jugendvertreter wird die Interessen der Jungpiraten vertreten und sich um die Jugendarbeit im Landsverband SH kümmern. | ||
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§ 9a (1) | § 9a (1) | ||
1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann. | 1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann. |
Version vom 12. November 2013, 12:52 Uhr
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