Meine politischen Vorstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Laizismus'''
 
'''Laizismus'''
  
Ich respektiere wie auch immer geartete persönliche Wertekanons, die auf religiösen Motiven beruhen. Religionsfreiheit und Relgionswahlfreiheit sind Grundrechte eines jeden Menschen. Vor diesem Hintergrund sehe ich Religion/Religiösität als Privatsache eines jeden Einzelnen an. Diese hat demzufolge nichts im öffentlichen Raum zu suchen, d.h. eine vollständige Trennung von Staat und Religion
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Ich respektiere wie auch immer geartete persönliche Wertekanons, die auf religiösen Motiven beruhen. Religionsfreiheit und Relgionswahlfreiheit sind Grundrechte eines jeden Menschen. Vor diesem Hintergrund sehe ich Religion/Religiösität als Privatsache eines jeden Einzelnen an. Diese hat demzufolge nichts im öffentlichen Raum zu suchen, d.h.  
  
* keine religiösen Trägerschaften von Bildungseinrichtungen, Sozialdienstleistern;  
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* eine vollständige Trennung von Staat und Religion;
* kein Religionsunterricht, kein Vergleichender Religionsunterricht oder Religionsgeschichte an Bildungseinrichtungen;
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* keine religiösen Trägerschaften von Bildungseinrichtungen und Sozialdienstleistern;  
* keine im religiösen Kontext stehende Politik a'la CDU, PbC oder Die Violetten;
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* kein Religionsunterricht, kein Vergleichender Religionsunterricht, Religionsgeschichte oder Religionsausbildung an Bildungseinrichtungen aller Art;
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* keine im religiösen Kontext stehende Politik a'la CDU, PbC, Die Violetten o.ä.;
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* keine Berücksichtigung von religiösen Feiertagen aller Art/ Verlegung religiöser Feiertage auf Sonntage;
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* keine Einziehen einer Kirchensteuer o.ä. durch den Staat
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* keinerlei religiösen Zeichen im öffentlichen Raum (Kreuz, Kippa, Kopftuch usw.)
 
   
 
   
  

Version vom 20. Juni 2013, 18:02 Uhr

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Imperatives Mandat

Ich bin strikt für das Imperative Mandat. Ein gewählter Volksvertreter hat im jeweiligen Parlament genau die Auffassung zu vertreten, die in seinem Wahlkreis und/oder Bundesland vorherrscht bzw. gewünscht ist. Da er der Vertreter seiner Wähler ist, hat er deren zum Ausdruck gebrachte Position unmittelbar zu vertreten, auch wenn diese nicht mit seinen eigenen Ansichten übereinstimmt. Eine Enthaltung oder gar Ablehnung aus rein persönlichen (Gewissens)Gründen ist somit nicht möglich, solange es nicht expliziter Wunsch seiner Wähler ist. Kann ein Volksvertreter aus eben genannten Gründen eine Position nicht vertreten, muss er das Mandat wieder abgeben.


Laizismus

Ich respektiere wie auch immer geartete persönliche Wertekanons, die auf religiösen Motiven beruhen. Religionsfreiheit und Relgionswahlfreiheit sind Grundrechte eines jeden Menschen. Vor diesem Hintergrund sehe ich Religion/Religiösität als Privatsache eines jeden Einzelnen an. Diese hat demzufolge nichts im öffentlichen Raum zu suchen, d.h.

  • eine vollständige Trennung von Staat und Religion;
  • keine religiösen Trägerschaften von Bildungseinrichtungen und Sozialdienstleistern;
  • kein Religionsunterricht, kein Vergleichender Religionsunterricht, Religionsgeschichte oder Religionsausbildung an Bildungseinrichtungen aller Art;
  • keine im religiösen Kontext stehende Politik a'la CDU, PbC, Die Violetten o.ä.;
  • keine Berücksichtigung von religiösen Feiertagen aller Art/ Verlegung religiöser Feiertage auf Sonntage;
  • keine Einziehen einer Kirchensteuer o.ä. durch den Staat
  • keinerlei religiösen Zeichen im öffentlichen Raum (Kreuz, Kippa, Kopftuch usw.)