TH:AG Landespolitik/Themen: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Verbraucherschutz)
K (Verbraucherschutz)
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* KV Zeile 1935ff - Die Sicherung und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen, der Schutz von Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume, eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind unerlässliche Voraussetzungen für hohe Lebensqualität und eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung.
 
* KV Zeile 1935ff - Die Sicherung und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen, der Schutz von Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume, eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind unerlässliche Voraussetzungen für hohe Lebensqualität und eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung.
 
** Wie passt hier "Fracking" hinein?
 
** Wie passt hier "Fracking" hinein?
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* KV Zeile 1976ff - Die Koalitionspartner sind sich einig, dass auch künftig im ländlichen Raum Fördermittel im Abwasserbereich für die Aufgabenträger und Bürger zur Verfügung gestellt werden müssen. In die Entscheidung über künftige Entsorgungsvarianten werden die betroffenen Bürger einbezogen.
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** Wie passt hier das Verhalten der Landratsämter als Aufsichtsbehörde bezüglich der Umlage überhöhter Kosten auf die Bürger hinein (z.B. Ilm-Kreis (bis 2012 CDU geführt))

Version vom 16. Mai 2012, 10:35 Uhr

Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen

Prüfungs- und Beobachtungspunkte

Verbraucherschutz

  • KV Zeile 1514ff - Eine angemessene personelle Ausstattung des TLLV mit qualifiziertem Fachpersonal wird vereinbart.
  • KV Zeile 1935ff - Die Sicherung und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen, der Schutz von Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume, eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind unerlässliche Voraussetzungen für hohe Lebensqualität und eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung.
    • Wie passt hier "Fracking" hinein?
  • KV Zeile 1976ff - Die Koalitionspartner sind sich einig, dass auch künftig im ländlichen Raum Fördermittel im Abwasserbereich für die Aufgabenträger und Bürger zur Verfügung gestellt werden müssen. In die Entscheidung über künftige Entsorgungsvarianten werden die betroffenen Bürger einbezogen.
    • Wie passt hier das Verhalten der Landratsämter als Aufsichtsbehörde bezüglich der Umlage überhöhter Kosten auf die Bürger hinein (z.B. Ilm-Kreis (bis 2012 CDU geführt))