TH:Kreisverband Schmalkalden Meiningen/Vorstand/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. April 2012, 21:09 Uhr
Vorstands-Geschäftsordnung des KV Schmalkalden-Meiningen 14.04.2012
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Der Vorstand des Kreisverbands Schmalkalden-Meiningen der Piratenpartei Thüringen wurde auf der Gründungsversammlung am 30.03.2012 gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufagben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:
1. Vorstandssitzungen
§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Vorstandssitzungen können per Telefon, Internet oder im
„real life“ abgehalten werden.
(2) Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der
laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende
unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.
(3) In der Regel wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail
eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer
vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den
behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor
Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf
Antrag möglich.
§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den
Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten
Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei
Thüringen
2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Schmalkalden-Meiningen
Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein. Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur mit Einverstädnis eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
§ 5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§ 6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den an der Sitzung beteiligten Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht und Stellungnahme gereicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki veröffentlicht.
2. Aufgabenverteilung
- Vorsitzender (David)
- Vertretung und Repräsentation nach Außen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Unterstützung des Landesverbands
- Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Medien-/ Presse-Ansprechpartner
- Stellvertretender Vorsitzender (Daniel)
- Repräsentation nach Innen
- Koordination von gemeinsamen Aktionen
- Interne Organisation
- Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Medien-/ Presse-Ansprechpartner
- Schatzmeister (Jan)
- Kontoverwaltung
- (Mitgliederbeiträge verwalten)-> wird vom LV wahrgenommen
- Finanzmittelverwaltung
- Spendenwesen / Parteifinazierung
- Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
- Haushaltsplanung
- Beisitzer (Andreas)
- Führung der laufenden Geschäfte
- Programmarbeit und politische Ausrichtung
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Unterstützung des Vorsitzenden
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Betreuung der Homepage und Wiki -> evtl. Beauftragung außerhalb Vorstand
- Protokoll- / Schriftführer
3. Geschäftsplanmäßige Vertretung
(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:
- der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
- der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
(2) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.
(3) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
4. Umlaufbeschlüsse
(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Kreisschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 14.04.2012 in Kraft. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen.