TH:Kreisverband Schmalkalden Meiningen/Vorstand/Geschäftsordnung

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Vorstands-Geschäftsordnung des KV Schmalkalden-Meiningen, geändert am 02.07.2014

Präambel

Der Vorstand des Kreisverbands Schmalkalden-Meiningen der Piratenpartei Thüringen wurde auf der Mitgliederversammlung am 06.11.2014 gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufagben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen können per Telefon, Internet oder als Präsenzsitzung abgehalten werden.
(2) Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.
(3) In der Regel wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen
2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Schmalkalden-Meiningen
3. alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen haben

Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein. Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Sitzung des Vorstandes erfolgen grundsätzlich öffentlich. Auf begründeten Antrag kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich stattfinden. Ein Mitspracherecht haben Gäste nur mit Einverständnis eines Vorstandsmitgliedes.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden von einer Person geleitet, die durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennen ist.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den an der Sitzung beteiligten Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht und Stellungnahme gereicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki veröffentlicht.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender (René)
    • Vertretung und Repräsentation nach Außen
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
    • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
    • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
    • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
    • Unterstützung des Landesverbands
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Medien-/ Presse-Ansprechpartner
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
    • Betreuung der Homepage und Wiki -> evtl. Beauftragung außerhalb Vorstand
  • Stellvertretender Vorsitzender (Christian)
    • Repräsentation nach Innen
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Interne Organisation
    • Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Medien-/ Presse-Ansprechpartner
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • Schatzmeister (Jan)
    • Kontoverwaltung
    • (Mitgliederbeiträge verwalten)-> wird vom LV wahrgenommen
    • Finanzmittelverwaltung
    • Spendenwesen / Parteifinazierung
    • Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
    • Haushaltsplanung

3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:

  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

(2) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.
(3) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Kreisschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 02.07.2015 in Kraft. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen.