TH:Kreisverband Ilm-Kreis/Vorstand Geschäftsordnung2014-2015: Unterschied zwischen den Versionen
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(2) Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht. | (2) Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht. | ||
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== § 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit == | == § 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit == | ||
* Veröffentlichungen des Kreisverbandes in den Medien (Pressemeldungen etc.) bedürfen der Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern. | * Veröffentlichungen des Kreisverbandes in den Medien (Pressemeldungen etc.) bedürfen der Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern. |
Aktuelle Version vom 11. Dezember 2014, 19:41 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Der Vorstand
§ 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzender: Andreas Kaßbohm
- Stellv. Vorsitzender: Jens Reinsberger
- Stellv. Vorsitzender: André Stockmann
- Schatzmeister: Thomas Vesper
Vorstandssitzungen
§ 2 Sitzungs-Zyklus
Der Vorstand tritt regelmäßig, mindestens 1x pro Quartal, zu einer beschliessenden Vorstandssitzung zusammen. Angestrebt werden in wahlkampffreien Jahren 12 Sitzungen pro Jahr.
§ 3 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich mit dem Protokoll veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gilt, soweit dieser termin nicht verlegt wird, als fristgemäße Einladung. In der Sitzungswoche sollte noch einmal eine Erinnerung versandt werden. Diese ist nicht fristgebunden.
(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen vom anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
§ 5 Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Anträge können gemäß §6a (6) der Landessatzung an den Kreisvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-ilmkreis.de eingereicht werden. (2) Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
§ 6 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Die Behandlung von Themen mit personenbezogenen Daten sind immer nichtöffentlich abzuhalten.
§ 7 Abstimmungen
(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich. Die Abstimmungsergebnisse werden formulargebunden personifiziert veröffentlicht. Ausgenommen davon sind Beschlüsse, welche zu Sachverhalten die unter das Datenschutzgesetz fallen, gefaßt werden.
(2) Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
§ 8 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.
Geschäftsverteilung
§ 8 Aufgabenverteilung
- Vorsitzender - Andreas Kaßbohm
- Vertretung der Partei nach Innen und Außen
- Planung des Jahresprogramms des Vorstandes (strategische Ausrichtung)
- Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben
- Leitung der Vorstandssitzungen
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- stellvertretender Vorsitzender - Jens Reinsberger
- Planung des Jahresprogramms des Vorstandes (Programmatik)
- Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten, insbesondere im Südkreis
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Koordination Kommunalpolitiker
- stellvertretender Vorsitzender - André Stockmann
- Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten, insbesondere im Nordkreis
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
- Planung des Jahresprogramms des Vorstandes (Organisation/Material)
- Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung (im IT-Bereich)
- Öffentlichkeitsarbeit, Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0)
- Schatzmeister - Thomas Vesper
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Spendenwesen, Zuschüsse
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Mitgliederverwaltung
§ 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Veröffentlichungen des Kreisverbandes in den Medien (Pressemeldungen etc.) bedürfen der Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern.
§ 10 Finanzen
- Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Kreisverbandes muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben. Er hat darüber hinaus gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen kann der Schatzmeister eigenständig gewähren, gibt diese aber bei der nächsten Vorstandssitzung zu Protokoll.
- Der Schatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
- Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.
- Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbuget von 100,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
- Nach erfolgter Abrechnung mit Aufwandsverzichtsspende innerhalb eines laufenden Quartals steht dem Vorstandsmitglied das Budget als Saldo aus Quartalsbudget, Ausgaben und Rückspenden für den Restzeitraum weiterhin zur Verfügung.
§ 11 Umlaufbeschlüsse
(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.
(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.
§12 Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 11.12.2014 in Kraft.