Antragsfabrik/Moderationsregeln 2.0: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Logischsachlich | ||
+ | : Mann kann auch jemand, ohne dabei den logisch-sachlichen Diskurs zu verlassen, zur Todesstrafe verurteilen. Dennoch gehört dies nicht zu den Dingen die ich in Deutschland sehen will. Daher von mir ein: NO! Gruß --[[Benutzer:Beni|Beni]] 11:21, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | :* Nein, man kann in Deutschland niemanden zur Todesstrafe verurteilen ohne dabei den sachlich-logischen Diskurs zu verlassen, denn Strafe hat in der deutschen Rechtsstruktur absolut grundsätzlich immer auch den Charakter von Resozialisierung, die aber bekanntlich weder durch Tötung herbeigeführt, noch nach dem Tod erfolgreich praktiziert werden kann. Davon abgesehen kann man die Todesstrafe, die nach der obigen Erläuterung in Deutschland auch nur Todesrache heißen könnte, mit einem Stein vollziehen, so dass Du adäquat zu Deinen Erläuterungen zum sachlich-logischen Diskurs auch prinzipiell gegen die Benutzung von Steinen sein müsstest. [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Harry Harry] 14:50, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | :: P.S.: [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Individueller_und_gesellschaftlicher_Bildungserfolg hier] findest Du in Argument 2 eine Deiner gleiche Argumentationsstruktur. [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Harry Harry] 11:55, 9. Mai 2010 (UTC) | ||
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+ | * §3 Pflichten der Moderatoren | ||
+ | : Wenn ich den Satz richtig verstehe steht da: ''Die Moderatoren halten den [...] Diskurs aufrecht indem sie Versuche der Listenmitglieder [...] in ihrer Funktionsweise erläutern''. Ich denke nicht, dass es Aufgabe der Moderatoren sein sollte irgendwelche Verhaltensweisen zu erläutern - außer warum und in welcher Form ein Listenmitglied gegen die Regeln verstossen hat natürlich. Sollte der §3 so gemeint sein, müsste man ihn eventuell entsprechend umformulieren. Gruß --[[Benutzer:MartinK|MartinK]] 12:46, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | :* Dein resultierender Satz: „Die Moderatoren halten den Diskurs aufrecht indem sie Versuche der Listenmitglieder in ihrer Funktionsweise erläutern.“ Ist noch nicht einmal aus sich selbst heraus verständlich, den es bleibt unklar, was „Versuche der Listenmitglieder“ sind. Wie kannst Du Dir denn dazu etwas denken? [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Harry Harry] 14:56, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | ::* Wie gesagt, sehe ich die Moderatoren nicht in der Pflicht Verhaltensweisen (egal welcher Natur) von Listenmitgliedern zu erläutern. Mein Satz ist natürlich nur in Zusammenhang mit §3 Abs 1 verständlich und für sich selbst genommen sinnlos, da hast du schon Recht. Wenn ich weiss um welche "Versuche" es hier geht und den Satz dann auf das (für mich) wesentliche verkürze, kommt eben dieser "Satz" heraus. Ich hatte gehofft, dass das durch "[...]" deutlich wird. --[[Benutzer:MartinK|MartinK]] 15:33, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | :::* Du beantwortest meine Fragen nicht, sondern weißt auf das Vorhandensein Deines Denkvorgangs hin, obwohl Du im Anschluss bestätigst, dass Deine Verkürzung sinnlos ist und somit nicht Basis eines Denkvorgangs gewesen sein kann. Das ist sicherlich interessant in gewissen Situationen. Dazu erläuterst Du, dass, wenn Du alles Sinnvolle aus dem vorgeschlagenen § 3, Abs. 1, im Kopf behältst, der von Dir übrig gelassene sinnlose Rest das für Dich Essentielle ist. Auch das ist sicherlich interessant in gewissen Situationen. Da wir uns hier aber nicht in einer psychologischen Therapiesitzung befinden, wird man wohl gut daran tun Deine Verkürzung nicht als sinntragend zu sehen, sondern lediglich als „Aufhänger“ für Deinen „Message“. Mit dieser „Message“ stimmst Du mir zu, denn in dem vorgeschlagenen § 3, Abs. 1, steht, dass der Moderator nichts Anderes tut als zu erläutern, warum und in welcher Form ein Listenmitglied gegen die Regeln verstossen hat (Deine Worte). Tatsächlich bist Du aber gegen den Antrag. Nun hast Du Deine „Message“ revidiert und findest, dass der Moderator nichts erläutern soll. Soweit Du gegen den Antrag warst als Du mir zustimmtest erwarte ich, dass Du jetzt, wo Du mir nicht mehr zustimmst, für den Antrag bist. [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Harry Harry] 17:36, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | ::::* Ich glaube ich verstehe jetzt langsam was du meinst, insbesondere wie "Versuche" und "Funktionsweise erläutern" zu verstehen sind. Du bist also der Meinung, dass der Moderator verpflichtet ist seine Moderationsentscheidung zu begründen. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Könnte man das dann nicht einfach so schreiben? Den ursprünglichen Satz finde ich unnötig kompliziert und missverständlich. Ich hatte anfangs gedacht du würdest von den Moderatoren verlangen, dass sie z.B. lang und breit erläutern müssen warum eine Beleidigung nun doch keine Beleidigung ist oder ähnliches. Weiterhin finde ich es problematisch, dass unter der Rubrik "Pflichten der Moderatoren" definiert wird wann ein Regelverstoss vorliegt, das sollte eigenständig geregelt werden. Dann würde nämlich der ganze Nebensatz wegfallen und ich hätte das evtl. von Anfang an verstanden ;). --[[Benutzer:MartinK|MartinK]] 20:24, 8. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | :::::* Aha ein neuer „Aufhänger“ – diesmal ein Glaubensbekenntnis. Danach eine Unterstellung, 2 Überleitungsfragen, und dann die Konsensunterstellung. Dann Deine „Message“: Beleidigungen müssen sanktioniert werden. Zum Schluss die Unterstellung, ich sei Schuld an Deiner Leseschwäche, weil ich nicht geschrieben habe was Du gern gelesen hättest. Nicht schlecht: 50 Zeilen, weil einer einen einfachen Satz mit 2 Kommas nicht versteht und, statt,- obwohl diese Technik schon im Refrain der „Sesamstrasse“ beschrieben wird-, zu fragen, sein Unverständnis mit der ausführlichen Darstellung seiner Spekulationen beschreibt. Aber noch besser: „Dummstellen“ ist auch eine Facette der „Gewaltfreien Kommunikation“, die auch die schopenhauersche „Kunst“ des Rechthabens umfasst, denn wenn nichts bleibt dann bleibt immer noch der Standpunkt, der Satz sei schlecht weil man ihn nicht verstanden habe. Auf die treffliche Entgegnung, künftig nur auf das hin zu argumentieren, das man auch versteht, erfolgt dann regelmäßig der Vorwurf der Beleidigung,- Deine „Message“-, die unbedingt sanktioniert werden muss damit die Dummschwätzer die Oberhand behalten. So sind übrigens die derzeit gültigen Moderationsregeln entstanden. Näheres [http://wiki.piraten-thueringen.de/Antragsfabrik/Moderationsregeln hier] bei "Diskussion 1". [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Harry Harry] 11:29, 9. Mai 2010 (UTC) | ||
* Argument 1 | * Argument 1 |
Aktuelle Version vom 1. Juni 2010, 10:55 Uhr
Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Harry. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Harry]]
- Titel
- Moderationsregeln 2.0
- Antrag
Ich beantrage, folgende Moderationsregeln für die Hauptmailingliste der PIRATEN Thüringen festzulegen.
Inhaltsverzeichnis
§1 Allgemeines
(1) Die PIRATEN Thüringen betreiben zur Koordination und Organisation und für Zwecke der Diskussion politischer Inhalte verschiedene Mailinglisten.
(2) Offen im Sinne dieser Regeln sind Mailinglisten, wenn Jeder dort lesen und schreiben kann. Jeder hat das Recht auf den offenen Mailinglisten der Partei zu schreiben und seine Meinung frei zu äußern.
(3) Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen.
(4) Geschlossene Listen existieren nur für gewählte Organe der Partei oder besondere Arbeitsgruppen. Zum Beispiel die Listen: Vorstand Thüringen und Pressearbeit Thüringen und die Listen der Kompetenzteams des Vorstandes. Ob eine Liste geschlossen wird entscheidet der Vorstand.
§2 Moderation
(1) Es existieren Moderatoren für die Hauptmailingliste der PIRATEN Thüringen, die dazu berechtigt sind, die Liste ausschließlich nach den bestehenden Regeln zu moderieren.
(2) Die Moderatoren werden auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren nicht gewählt werden oder treten diese während ihrer Amtszeit von ihren Tätigkeiten zurück, werden die Moderatoren vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss ernannt. Sind die Moderatoren gewählt, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.
§3 Pflichten der Moderatoren
(1) Die Moderatoren halten den logisch-sachlichen Diskurs aufrecht indem sie Versuche der Listenmitglieder, durch „Gewaltfreie Kommunikation“ oder andere zur Sacherörterung bekanntermaßen ungeeignete Werbestrategien den gesunden Menschenverstand anderer Listenmitglieder auszuschalten und diese damit zu beleidigen, in ihrer Funktionsweise erläutern und derart zum logisch-sachlichen Austausch zurück leiten.
Begründung
Aktuell können die Regeln jederzeit durch den Landesvorstand beschlossen und geändert werden. Dies hat bereits zu Missbrauch geführt. Um das zu verhindern, sollten die Regeln durch den LPT beschlossen werden. Dies impliziert, dass die Regeln nur noch durch einen LPT geändert werden können und so keiner Willkür ausgesetzt sind.
- Begründung
{{{Begründung}}}
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Beni 11:16, 8. Mai 2010 (UTC) (siehe Diskussion)
- --MartinK 12:47, 8. Mai 2010 (UTC)
- Flexi 14:06, 8. Mai 2010 (UTC)
- --Edelweisspirat 20:19, 23. Mai 2010 (UTC)
- --Michael H.
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Logischsachlich
- Mann kann auch jemand, ohne dabei den logisch-sachlichen Diskurs zu verlassen, zur Todesstrafe verurteilen. Dennoch gehört dies nicht zu den Dingen die ich in Deutschland sehen will. Daher von mir ein: NO! Gruß --Beni 11:21, 8. Mai 2010 (UTC)
- Nein, man kann in Deutschland niemanden zur Todesstrafe verurteilen ohne dabei den sachlich-logischen Diskurs zu verlassen, denn Strafe hat in der deutschen Rechtsstruktur absolut grundsätzlich immer auch den Charakter von Resozialisierung, die aber bekanntlich weder durch Tötung herbeigeführt, noch nach dem Tod erfolgreich praktiziert werden kann. Davon abgesehen kann man die Todesstrafe, die nach der obigen Erläuterung in Deutschland auch nur Todesrache heißen könnte, mit einem Stein vollziehen, so dass Du adäquat zu Deinen Erläuterungen zum sachlich-logischen Diskurs auch prinzipiell gegen die Benutzung von Steinen sein müsstest. Harry 14:50, 8. Mai 2010 (UTC)
- §3 Pflichten der Moderatoren
- Wenn ich den Satz richtig verstehe steht da: Die Moderatoren halten den [...] Diskurs aufrecht indem sie Versuche der Listenmitglieder [...] in ihrer Funktionsweise erläutern. Ich denke nicht, dass es Aufgabe der Moderatoren sein sollte irgendwelche Verhaltensweisen zu erläutern - außer warum und in welcher Form ein Listenmitglied gegen die Regeln verstossen hat natürlich. Sollte der §3 so gemeint sein, müsste man ihn eventuell entsprechend umformulieren. Gruß --MartinK 12:46, 8. Mai 2010 (UTC)
- Dein resultierender Satz: „Die Moderatoren halten den Diskurs aufrecht indem sie Versuche der Listenmitglieder in ihrer Funktionsweise erläutern.“ Ist noch nicht einmal aus sich selbst heraus verständlich, den es bleibt unklar, was „Versuche der Listenmitglieder“ sind. Wie kannst Du Dir denn dazu etwas denken? Harry 14:56, 8. Mai 2010 (UTC)
- Wie gesagt, sehe ich die Moderatoren nicht in der Pflicht Verhaltensweisen (egal welcher Natur) von Listenmitgliedern zu erläutern. Mein Satz ist natürlich nur in Zusammenhang mit §3 Abs 1 verständlich und für sich selbst genommen sinnlos, da hast du schon Recht. Wenn ich weiss um welche "Versuche" es hier geht und den Satz dann auf das (für mich) wesentliche verkürze, kommt eben dieser "Satz" heraus. Ich hatte gehofft, dass das durch "[...]" deutlich wird. --MartinK 15:33, 8. Mai 2010 (UTC)
- Du beantwortest meine Fragen nicht, sondern weißt auf das Vorhandensein Deines Denkvorgangs hin, obwohl Du im Anschluss bestätigst, dass Deine Verkürzung sinnlos ist und somit nicht Basis eines Denkvorgangs gewesen sein kann. Das ist sicherlich interessant in gewissen Situationen. Dazu erläuterst Du, dass, wenn Du alles Sinnvolle aus dem vorgeschlagenen § 3, Abs. 1, im Kopf behältst, der von Dir übrig gelassene sinnlose Rest das für Dich Essentielle ist. Auch das ist sicherlich interessant in gewissen Situationen. Da wir uns hier aber nicht in einer psychologischen Therapiesitzung befinden, wird man wohl gut daran tun Deine Verkürzung nicht als sinntragend zu sehen, sondern lediglich als „Aufhänger“ für Deinen „Message“. Mit dieser „Message“ stimmst Du mir zu, denn in dem vorgeschlagenen § 3, Abs. 1, steht, dass der Moderator nichts Anderes tut als zu erläutern, warum und in welcher Form ein Listenmitglied gegen die Regeln verstossen hat (Deine Worte). Tatsächlich bist Du aber gegen den Antrag. Nun hast Du Deine „Message“ revidiert und findest, dass der Moderator nichts erläutern soll. Soweit Du gegen den Antrag warst als Du mir zustimmtest erwarte ich, dass Du jetzt, wo Du mir nicht mehr zustimmst, für den Antrag bist. Harry 17:36, 8. Mai 2010 (UTC)
- Ich glaube ich verstehe jetzt langsam was du meinst, insbesondere wie "Versuche" und "Funktionsweise erläutern" zu verstehen sind. Du bist also der Meinung, dass der Moderator verpflichtet ist seine Moderationsentscheidung zu begründen. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Könnte man das dann nicht einfach so schreiben? Den ursprünglichen Satz finde ich unnötig kompliziert und missverständlich. Ich hatte anfangs gedacht du würdest von den Moderatoren verlangen, dass sie z.B. lang und breit erläutern müssen warum eine Beleidigung nun doch keine Beleidigung ist oder ähnliches. Weiterhin finde ich es problematisch, dass unter der Rubrik "Pflichten der Moderatoren" definiert wird wann ein Regelverstoss vorliegt, das sollte eigenständig geregelt werden. Dann würde nämlich der ganze Nebensatz wegfallen und ich hätte das evtl. von Anfang an verstanden ;). --MartinK 20:24, 8. Mai 2010 (UTC)
- Aha ein neuer „Aufhänger“ – diesmal ein Glaubensbekenntnis. Danach eine Unterstellung, 2 Überleitungsfragen, und dann die Konsensunterstellung. Dann Deine „Message“: Beleidigungen müssen sanktioniert werden. Zum Schluss die Unterstellung, ich sei Schuld an Deiner Leseschwäche, weil ich nicht geschrieben habe was Du gern gelesen hättest. Nicht schlecht: 50 Zeilen, weil einer einen einfachen Satz mit 2 Kommas nicht versteht und, statt,- obwohl diese Technik schon im Refrain der „Sesamstrasse“ beschrieben wird-, zu fragen, sein Unverständnis mit der ausführlichen Darstellung seiner Spekulationen beschreibt. Aber noch besser: „Dummstellen“ ist auch eine Facette der „Gewaltfreien Kommunikation“, die auch die schopenhauersche „Kunst“ des Rechthabens umfasst, denn wenn nichts bleibt dann bleibt immer noch der Standpunkt, der Satz sei schlecht weil man ihn nicht verstanden habe. Auf die treffliche Entgegnung, künftig nur auf das hin zu argumentieren, das man auch versteht, erfolgt dann regelmäßig der Vorwurf der Beleidigung,- Deine „Message“-, die unbedingt sanktioniert werden muss damit die Dummschwätzer die Oberhand behalten. So sind übrigens die derzeit gültigen Moderationsregeln entstanden. Näheres hier bei "Diskussion 1". Harry 11:29, 9. Mai 2010 (UTC)
- Argument 1
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