TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 013: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Juni 2013, 15:44 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer X013
Einreichungsdatum 24.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Cain
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Positionspapier
Zusammenfassung des Antrags Unvereinbarkeit von Regierungsamt mit Bundestags- und Landtagsmandat in Verfassung schreiben.
Schlagwörter Verfassung, Thüringen
Datum der letzten Änderung 23.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Änderung Artikel 72 der Thüringer Verfassung

Antragstext

Der LAndesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

"Die PIRATEN Thüringen setzen sich für folgende Änderung der Thüringer Verfassung, zuletzt geändert durch das vierte Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2004, ein:

Artikel 72 wird durch folgenden Absatz ergänzt:

(3) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Mandat in einem Landes- oder Bundesparlament in der Bundesrepublik Deutschland ausüben."

Antragsbegründung

Die Gewaltenteilung ist ein wichtiges Gut einer Demokratie.

Mit diesem Antrag dürfen Mitglieder der Exekutive (Regierung) nicht mehr gleichzeitig Mitglieder der Legislative (Landtag, Bundestag) sein.

Die Regierungsmitglieder sollen sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren.

Piratenpad

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Verfassung :
Thüringen :

Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

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Dagegen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen