Antragsfabrik/§1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. April 2010, 21:40 Uhr


Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Allgemein.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §1
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §1, Absatz 3 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Erfurt. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes.

Neuer Text:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Erfurt. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes.
Begründung

Änderung erlaubt eine flexiblere Auswahl der Landesgeschäftsstelle. Im Falle, dass ein Landesvorstand einmal keine Erfurter Piraten mehr hat oder kostenfrei Räume in einer anderen Stadt angeboten bekommt, ist die Festschreibung der LGS auf Erfurt ineffizient.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Flexi 09:50, 15. Mär. 2010 (UTC)
  2. Bratwurst 09:38, 17. Mär. 2010 (UTC)
  3. Hendrik 12:41, 21. Mär. 2010 (UTC)
  4. AlBern 10:26, 25. Mär. 2010 (UTC)
  5. Dogas 07:31, 1. Apr. 2010 (UTC)
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Sitz ist Pflicht in Satzung
Für Institutionen wie Banken, Finanzamt, Gerichte usw. ist die Festschreibung des Sitzes in der Satzung des Landesverbandes (eq. Vereins), 
welcher die Grundlage seiner Existenz festschreibt eine Pflichangabe! 
Diese kann und darf m.E. nicht entfernt werden. Ich bitte dies vorher rechtlich prüfen zu lassen!
Zumal der Sitz ausschlaggebend dafür ist, welches Finanzamt oder Gericht sich mit dem LV auseinandersetzt.
Die Kommunikation mit den Behörden ist gerade ein wenig gefestigt. Ein Neuaufbau bedeutet einen erneuten Kraftakt. 
Der Sitz Erfurt ist nicht ohne Grund gewählt worden.
Warum sollten wir ein Büro in einer anderen Stadt nicht nutzen können, weil in unserer Satzung der Sitz Erfurt steht?
Bürgerbüros kann man aufbauen wo man will. Der Sitz des LV in der Satzung ist einer rein rechtliche Angelegenheit.
Die LGS kann auch von nicht Vorstandsmitgliedern geführt werden und ist nicht abhängig von den Wohnsitzen der Vorstandsmitglieder. 

    • Antwort zu Sitz ist Pflicht in Satzung
Vorschlag einer alternativen Formulierung, welche den Sitz in Erfurt belässt, aber nicht festschreibt wo die Landesgeschäftsstelle sein muss:
(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Erfurt. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland 
führen den Namen Piratenpartei verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen des Kreises oder Ortes.
(von Hendrik, siehe TH ML) --AnBe 07:52, 22. Mär. 2010 (UTC)
      • Antwort zu Antwort zu Sitz ist Pflicht in Satzung
Keine Gegenrede. Wurde "umgebaut". --AnBe 18:22, 23. Mär. 2010 (UTC)
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...