Antragsfabrik/§6 - Organe des Landesverbandes Thüringen: Unterschied zwischen den Versionen

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| Begründung      = Die Reihenfolge der Organe Landesvorstand und Landesparteitag wurde geändert. Der Landesparteitag steht über den Landesvorstand, dies wird durch die geänderte Reihenfolge ausgedrückt.
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| Begründung      = Die Reihenfolge der Organe Landesvorstand und Landesparteitag wurde geändert. Der Landesparteitag steht über dem Landesvorstand, dies wird durch die geänderte Reihenfolge ausgedrückt.
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
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| Gremium    = Landesverband
 
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| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Nummer      = Organe.Allgemein.1
 
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  Die Führung der Gründungsversammlung als Organ ist nicht sinnvoll und eher Irreführend. Daher ist eine Streichung die bessere Lösung.
 
  Die Führung der Gründungsversammlung als Organ ist nicht sinnvoll und eher Irreführend. Daher ist eine Streichung die bessere Lösung.
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Die Gründungsversammlung ist ein Organ und in den gängigen Satzungen enthalten, z.B. [http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_9_-_Organe_der_Bundespartei Bundessatzung] usw. --[[Benutzer:AnBe|AnBe]] 14:59, 21. Mär. 2010 (UTC)
 
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Aktuelle Version vom 14. April 2010, 17:29 Uhr


Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Organe.Allgemein.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §6
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §1, Absatz 3 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§ 6 - Organe des Landesverbandes Thüringen

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum und die Gründungsversammlung.

(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 28. Juni 2009.

Neuer Text:

§ 6 - Organe des Landesverbandes Thüringen

(1) Organe sind der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum und die Gründungsversammlung.

(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 28. Juni 2009.
Begründung

Die Reihenfolge der Organe Landesvorstand und Landesparteitag wurde geändert. Der Landesparteitag steht über dem Landesvorstand, dies wird durch die geänderte Reihenfolge ausgedrückt.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:42, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2. --AnBe 15:06, 22. Mär. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Streichung der Gründungsversammlung als Organ
Die Führung der Gründungsversammlung als Organ ist nicht sinnvoll und eher Irreführend. Daher ist eine Streichung die bessere Lösung.
    • Antwort zu Streichung der Gründungsversammlung als Organ
Die Gründungsversammlung ist ein Organ und in den gängigen Satzungen enthalten, z.B. Bundessatzung usw. --AnBe 14:59, 21. Mär. 2010 (UTC)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
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