Antragsfabrik/§9 - Satzungs- und Programmänderung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | 1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens | + | 1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. |
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist. | (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist. | ||
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(4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010. }} | (4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010. }} | ||
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2010, 16:20 Uhr
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Aenderung.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §9
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §9 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§9 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
(4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung.Neuer Text:
§9 - Satzungs- und Programmänderung
1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
(4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010.- Begründung
Ausschreibung von Zahlnamen (zwei Drittel). Dem Verweis auf die Bundessatzung wird das Datum hinzugefügt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Hendrik 12:44, 21. Mär. 2010 (UTC)
- --AnBe 15:24, 22. Mär. 2010 (UTC)
- Mean2u 18:25, 18. Apr. 2010 (UTC)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Das Wort "zweidrittel" gibt es laut Duden in der deutschen Sprache nicht. Die korrekte Bezeichnung wäre "zwei Drittel". Bitte noch ändern, dann ists okay. Mean2u 17:48, 18. Apr. 2010 (UTC)
- Fixed --Hendrik 18:06, 18. Apr. 2010 (UTC)
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Fixed --Hendrik 18:06, 18. Apr. 2010 (UTC)
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...