Antragsfabrik/§2 - Mitgliedschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
K (Schützte „Antragsfabrik/§2 - Mitgliedschaft“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)))
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 28: Zeile 28:
 
| Gremium    = Landesverband
 
| Gremium    = Landesverband
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
| Nummer      = (offen)
+
| Nummer      = Mitgliedschaft.1
| Eingereicht =  
+
| Eingereicht = 27.03.2010
 
}}
 
}}
  
Zeile 35: Zeile 35:
  
 
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
 
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# --[[Benutzer:Hendrik|Hendrik]] 10:50, 15. Mär. 2010 (UTC)
+
#[[Benutzer:Hendrik|Hendrik]] 10:50, 15. Mär. 2010 (UTC)
 
#[[Benutzer:Bratwurst|Bratwurst]] 09:40, 17. Mär. 2010 (UTC)
 
#[[Benutzer:Bratwurst|Bratwurst]] 09:40, 17. Mär. 2010 (UTC)
 +
#[[Benutzer:AnBe|AnBe]] 14:57, 22. Mär. 2010 (UTC)
 +
#[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 10:27, 25. Mär. 2010 (UTC)
 
# ?
 
# ?
 
# ...
 
# ...

Aktuelle Version vom 11. April 2010, 22:39 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Mitgliedschaft.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §2
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §2 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§2 - Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.

(2) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.

Neuer Text:

§2 - Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010 geregelt.

(2) Die Mitgliedschaft in einem Gebietsverband orientiert sich am Wohnsitz des Piraten. Bei mehreren Wohnsitzen entscheidet der Pirat selbst.

(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 05.06.2010 geregelt.
Begründung

Aktualisierung gemäss Bundessatzung (Absatz 1 und neuer Absatz 4). Regelung zur Mitgliedschaft im Gebietsverband nach Wohnsitz (neuer Absatz 2).


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hendrik 10:50, 15. Mär. 2010 (UTC)
  2. Bratwurst 09:40, 17. Mär. 2010 (UTC)
  3. AnBe 14:57, 22. Mär. 2010 (UTC)
  4. AlBern 10:27, 25. Mär. 2010 (UTC)
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...