Antragsfabrik/§4 - Gliederung: Unterschied zwischen den Versionen

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| Antragssteller  = [[Benutzer:Hendrik|Hendrik]] im Auftrag der AG Satzung
 
| Antragssteller  = [[Benutzer:Hendrik|Hendrik]] im Auftrag der AG Satzung
| Titel            = Änderung des §4
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| Titel            = Änderung des §4 - Gliederung
 
| Kurzbeschreibung = Änderung des §4 der Landessatzung
 
| Kurzbeschreibung = Änderung des §4 der Landessatzung
 
| Satzung          = Landessatzung
 
| Satzung          = Landessatzung
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Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen des Landes Thüringen gibt es nur einen Landesverband. <br>
 
Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen des Landes Thüringen gibt es nur einen Landesverband. <br>
 
(2) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gebietsverbände ist deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden. <br>
 
(2) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gebietsverbände ist deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden. <br>
(5) Gebietsverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen dieser Satzung und der Bundessatzung. Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet.<br>
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(3) Gebietsverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen dieser Satzung und der Bundessatzung. Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet.<br>
'''§4b - Gründung einer Untergliederung'''<br>
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(1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens zehn Piraten angehören.<br>
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Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.<br>
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(2) Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein  Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.<br>
+
(3) Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich über die Gründungsbestrebungen.
+
Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit den Gebietsverband zu gründen.<br>
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(4)  Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen.<br>
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(5) Der Termin für die Gründung des Gebietsverbandes soll durch eine Umfrage der betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens sechs Wochen vorher durch den Landesvorstand erfolgen.}}
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| Begründung      = Übernahme der Texte aus der Bundessatzung um Inkonsistenzen zu vermeiden. Übernahme von Teilen des Gründungskodexes in die Satzung
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| Begründung      = Übernahme der Texte aus der Bundessatzung um Inkonsistenzen zu vermeiden.  
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Gremium    = Landesverband
 
| Gremium    = Landesverband
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
| Nummer      = (offen)
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| Nummer      = Gliederung.Allgemein.1
| Eingereicht = 1
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| Eingereicht = 05.04.2010
 
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==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
 
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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#[[Benutzer:Flexi|Flexi]] 19:37, 2. Apr. 2010 (UTC)
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# --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 20:07, 2. Apr. 2010 (UTC)
 
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Bitte hier das für und wieder eintragen.
 
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* Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet.
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Dieser Satz sollte besser auf die Gebietsverbände spezifiziert werden um auszuschließen, dass die KV's usw. damit gemeint sein könnten.
 
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*** Antwort zu 1.1
 
*** Antwort zu 1.1

Aktuelle Version vom 11. April 2010, 21:39 Uhr


Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Hendrik im Auftrag der AG Satzung.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Gliederung.Allgemein.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik im Auftrag der AG Satzung]]
Betrifft
Landessatzung / §4
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §4 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§ 4 - Gliederung

(1) Die Gliederung wird durch die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.

Neuer Text:

§ 4 - Gliederung

§ 4a - Gliederung
(1) Der Landesverband PIRATEN Thüringen soll sich nach seinen örtlichen Bedürfnissen in Orts- und Kreisverbände untergliedern. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen des Landes Thüringen gibt es nur einen Landesverband.
(2) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gebietsverbände ist deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.
(3) Gebietsverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen dieser Satzung und der Bundessatzung. Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet.

Begründung

Übernahme der Texte aus der Bundessatzung um Inkonsistenzen zu vermeiden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:42, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2. --AnBe 14:59, 22. Mär. 2010 (UTC)
  3. Flexi 19:37, 2. Apr. 2010 (UTC)
  4. --AlBern 20:07, 2. Apr. 2010 (UTC)
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Eine wirtschaftliche Betätigung ist den Untergliederungen jedoch nicht gestattet.
Dieser Satz sollte besser auf die Gebietsverbände spezifiziert werden um auszuschließen, dass die KV's usw. damit gemeint sein könnten. 
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...