Antragsfabrik/§3 - Rechte und Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des  Bundesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.  
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(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des  Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.  
  
 
(2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.  
 
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(3) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
 
(3) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  
(4) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.}}
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(4) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.}}
 
| Begründung      = "§4 - Rechte und Pflichten" aus der Bundessatzung wurde eingefügt. Damit entfällt der Verweis auf die Bundessatzung.
 
| Begründung      = "§4 - Rechte und Pflichten" aus der Bundessatzung wurde eingefügt. Damit entfällt der Verweis auf die Bundessatzung.
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Gremium    = Landesverband
 
| Gremium    = Landesverband
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
| Nummer      = (offen)
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| Nummer      = Rechte.1
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| Eingereicht = 02.04.2010
 
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==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
 
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Aktuelle Version vom 11. April 2010, 21:40 Uhr


Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Rechte.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §3
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §3 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§3 - Rechte und Pflichten

(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009 geregelt.

(2) Jeder Pirat des Landesverbandes Thüringen hat das Recht an einem Plenum teilzunehmen.

Neuer Text:

§3 - Rechte und Pflichten

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.

(2) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.

(3) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.

(4) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Begründung

"§4 - Rechte und Pflichten" aus der Bundessatzung wurde eingefügt. Damit entfällt der Verweis auf die Bundessatzung.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:41, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2. --AnBe 14:58, 22. Mär. 2010 (UTC)
  3. --AlBern 07:55, 1. Apr. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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