Plenum: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Basis dafür bildet die Satzung [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum | §6d]]. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.
 
Die Basis dafür bildet die Satzung [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum | §6d]]. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.
  
* Das erste Plenum ist für den [[Plenum/2010.1 | 14.08.2010 in Erfurt]] geplant
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* Das erste Plenum war am [[Plenum/2010.1 | 14.08.2010 in Erfurt]]
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* Das zweite Plenum ist am [[Plenum/2010.2 | 4.12.2010 in Ilmenau]] geplant

Version vom 18. Oktober 2010, 19:32 Uhr

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->Plenum

Das Landesplenum ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Die Basis dafür bildet die Satzung §6d. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.