TH:Kreisverband Ilm-Kreis/Vorstand Geschäftsordnung2014-2015: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | # Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet. | ||
+ | # Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 7 Tagen und dies über die öffentliche Mailingliste bekanntgegeben. Die Veröffentlichung des Beschlusses über die nächste Vorstandssitzung gilt als Einladung. Eine zusätzliche Einladung in der Woche vor der nächsten Sitzung ist nicht notwendig, als Erinnerung aber sinnvoll. Das Protokoll ist ebenfalls über die öffentliche Mailingliste (THML) des Kreisverbandes zu veröffentlichen. | ||
+ | Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. | ||
+ | # Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen. |
Version vom 10. Dezember 2014, 13:47 Uhr
§ 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
- Vorsitzender: Andreas Kaßbohm
- Stellv. Vorsitzender: Jens Reinsberger
- Stellv. Vorsitzender: André Stockmann
- Schatzmeister: Thomas Vesper
§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen
- Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet.
- Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 7 Tagen und dies über die öffentliche Mailingliste bekanntgegeben. Die Veröffentlichung des Beschlusses über die nächste Vorstandssitzung gilt als Einladung. Eine zusätzliche Einladung in der Woche vor der nächsten Sitzung ist nicht notwendig, als Erinnerung aber sinnvoll. Das Protokoll ist ebenfalls über die öffentliche Mailingliste (THML) des Kreisverbandes zu veröffentlichen.
Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
- Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.