TH:Kreisverband Ilm-Kreis/KPT2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Februar 2014, 01:45 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA007 |
Einreichungsdatum | 13.02.2014 |
Gliederung | Kreisverband Ilm-Kreis |
Antragsteller | ZatannaFan |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | § 4 Abs. 1 |
Zusammenfassung des Antrags | Wir sind eine Partei die etwas bewirken will, also sollten wir auch so handeln! |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 13.02.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelVerstoß durch Unterlassung Antragstext § 4 – Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung, Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
§ 4 – Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung, Grundsätze, Ordnung oder Unterlassung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.AntragsbegründungParteischädigung kann auch sein, und sollte auch so angesehen werden, wenn ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Kreisverbandes sich bewusst weigern die Piratenpartei öffentlich zu vertreten. Die Piratenpartei ist nicht der Steigbügel für Andere! Piratenpad
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