Antragsfabrik/§10 - Auflösung und Verschmelzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von dreiviertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Bundesparteitags bekräftigt werden.
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(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von drei Viertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Bundesparteitags bekräftigt werden.
  
 
(2) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.
 
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* Argument 2
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* "Verschmelzung" mit anderen LVs nehme ich an? Sollte man auch so hinschreiben. --[[Benutzer:Thomasv|Thomasv]] 07:59, 6. Mai 2010 (UTC)
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2010, 17:58 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Aufloesung.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
Betrifft
Landessatzung / §10
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §10 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:

§10 - Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Bundesparteitags bekräftigt werden

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 28. Juni 2009


Neuer Text:

§10 - Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von drei Viertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Bundesparteitags bekräftigt werden.

(2) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.

(3) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landessparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
Begründung

Verweis auf die Bundessatzung wird entfernt durch die Aufnahme des neuen Absatz 2 und 3 (direkt aus der Bundessatzung entnommen und für den Landesverband umformuliert).


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Hendrik 12:40, 21. Mär. 2010 (UTC)
  2. --AnBe 07:41, 22. Mär. 2010 (UTC)
  3. Mean2u 18:12, 18. Apr. 2010 (UTC)
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Auch das Wort "dreiviertel" gibt es nicht. Macht bitte "drei Viertel" draus und es ist okay. Mean2u 17:53, 18. Apr. 2010 (UTC)
    • fixed --Hendrik 18:07, 18. Apr. 2010 (UTC)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • "Verschmelzung" mit anderen LVs nehme ich an? Sollte man auch so hinschreiben. --Thomasv 07:59, 6. Mai 2010 (UTC)
  • Argument n+1
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