TH:Vorstand Geschaeftsordnung v7: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 1Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
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==      § 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten: ==
 
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* Vorsitzender: Wilm Schumacher
    Vorsitzender: Wilm Schumacher
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* Stellvertretende Vorsitzende: Lara Lämke  
 
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* Schatzmeister: Irmgard Schwenteck  
    Stellvertretende Vorsitzende: Lara Lämke  
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* Generalsekretär: Hendrik Stiefel
 
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* Politischer Geschäftsführer: Benjamin Ißleib
    Schatzmeister: Irmgard Schwenteck  
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* Beisitzer: Yves Jandek, Johanna Dorothea Ludwig  
 
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==      § 2 Organisation der Vorstandssitzungen ==
    Generalsekretär: Hendrik Stiefel
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# Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet.
 
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# Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und zusammen mit dem Protokoll über die öffentliche Mailingliste des Landesverbands veröffentlicht. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen.
    Politischer Geschäftsführer:   Benjamin Ißleib
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# Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.  
 
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# Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.
    Beisitzer: Yves Jandek, Johanna Dorothea Ludwig  
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# Im Rahmen der Vorstandsitzungen ist ein Block für Gastbeiträge einzurichten. Der Block für die Berichterstattung der Kreisverbände ist ausgelagert in die MarinaTH, die reihum von den Kreisverbänden zu organisieren ist.
 
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==      § 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung ==
§ 2 Beschlussfassung
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# Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 17.03.2013 an den Landesvorstand gerichtet werden sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.
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# Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die  Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.
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==      § 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss ==
Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder  gemeinsam. Ausgaben bis zur Summe von 100,-€ pro Quartal können durch ein  Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.
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Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
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==      § 5 Protokollführung ==
 
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# Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss.  
    Ausgaben die 500 € überschreiten
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# Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden.
 
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# Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten.  
    Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums
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# Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
 
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==      § 6 Beschlussfassung ==
Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
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# Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. 
Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. Verschlusssachen  werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt.
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# Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden  Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt.
§ 3 Einladung zu Vorstandssitzungen
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# Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn
Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information an die Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die öffentliche Mailingliste. Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem  Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
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## entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat
§ 4 Anträge zu einer Vorstandssitzung
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## oder vor Ablauf dieser Frist sechs von sieben Vorstandsmitgliedern über den Antrag abgestimmt haben.  
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Antragsberechtigt sind die in der Satzung geregelten Personen und Organe (§6a (6)) sowie der Geschäftsstellenleiter. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Schriftform: Der   Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein, außerdem muss der Antrag um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein, sofern keine andere Regelung gilt. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
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# Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:
§ 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
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## Ausgaben, die 500,- € überschreiten
Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
+
## Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums
§ 6 Leitung der Vorstandssitzungen
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# Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und auf Nachfrage zu rechtfertigen. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.  
Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter, welcher von den Anwesenden bestimmt wird, geleitet.
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==  § 7 Finanzen  ==
§ 7 Abstimmungen
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# Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben. Er hat darüber hinaus gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen kann der Schatzmeister eigenständig gewähren, gibt dies aber bei der nächsten Vorstandssitzung zu Protokoll.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
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# Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
§ 8 Protokollführung
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# Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden jeweils die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll  angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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# Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Monat ein Reisekostenbudget von 100,- €. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
§ 9 Umlaufbeschlüsse
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==      § 8 Mitgliederverwaltung==
Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse  werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese aufzuführen. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche private Daten berühren (z.B. Beitragsermäßigungen).
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# Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung.
§ 10 Geschäftsordnung
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# Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten.
Diese Geschäftsordnung kann mit einer 2/3-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
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# Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff zur Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.
§ 11 Vorstandssitzungen
+
==      § 9 Aufgabenverteilung ==
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
+
§ 12 Mitgliederverwaltung
+
(1)  Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem   Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung.
+
(2)  Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten.
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(3)  Die Verwendung der Mitgliederlisten zum versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff zur Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die   Serienmails.
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§ 13 Finanzen
+
Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Landesvorstandsmitglied hat je Monat ein Reisekostenbudget von 100,- Euro. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer  Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
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§ 14 Aufgabenverteilung
+
 
Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Prioritäten wieder:
 
Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Prioritäten wieder:
 +
* Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: Wilm, Vertretung: Lara
 +
* Vertretung der Partei nach innen: Wilm, Lara
 +
* Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Wilm, Lara, Doro
 +
* Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Wilm, Doro, Yves
 +
* Politische Geschäftsführung: Ben, Lara
 +
* Wahlkampfvorbereitungen: Ben, Hendrik
 +
* Innerparteiliche Meinungsbildung: Ben, Hendrik, Yves
 +
* Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Wilm, Hendrik
 +
* Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Hendrik, Yves
 +
* Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen: Hendrik, Doro, Lara
 +
* Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Ben, Yves, Wilm
 +
* Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen: Ben, Wilm
 +
* Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik, Doro
 +
* Mitgliederverwaltung: Hendrik, Irmgard
 +
* Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Hendrik
 +
* Controlling: Irmgard, Wilm
 +
*  Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger, behördliche Kontakte und Genehmigungen: Irmgard, Hendrik, Wilm, Yves
 +
* Spendenwesen: Irmgard, Yves
 +
* Transparenz nach Innen: Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Yves, Doro, Lara
 +
* Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen: Doro, Lara, Yves
 +
* Mitgliederkommunikation, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Lara, Wilm, Doro
 +
* Ansprechpartner für Neumitglieder: Lara, Doro
 +
* Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): Wilm, Lara, Hendrik
 +
* Web 2.0: Ben, Yves
 +
* Verwaltung von Inventar und Materialien: Lara, Hendrik
 +
* Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Wilm, Yves
  
    Vertretung der Partei nach innen und außen: Wilm, Lara
+
==      § 10 Tätigkeitsberichte==
 
+
# Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst.
    Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Wilm, Lara
+
# Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit muss in Schriftform erstellt und unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt  wurden.
 
+
==      § 11 Änderung der Geschäftsordnung==
    Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Ben, Lara
+
Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.  
 
+
==      § 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
    Innerparteiliche Meinungsbildung: Ben, Hendrik, Yves
+
Diese Geschäftsordnung tritt am 17. April 2013 in Kraft.
 
+
    Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Wilm, Hendrik
+
 
+
    Führung der laufenden Geschäfte: Hendrik, Yves
+
 
+
    Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Hendrik, Yves
+
 
+
    Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen: Hendrik, Lara, Doro
+
 
+
    Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Ben, Yves, Lara
+
 
+
    Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen : Ben, Wilm
+
 
+
    Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik, Doro
+
 
+
    Mitgliederverwaltung: Hendrik, Irmgard
+
 
+
    Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Wilm
+
 
+
    Controlling: Irmgard, Wilm
+
 
+
    Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard, Wilm
+
 
+
    Spendenwesen: Irmgard
+
 
+
    Zuschüsse: Irmgard, Hendrik
+
 
+
    Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Wilm, Doro, Yves
+
 
+
    Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Hendrik, Yves
+
 
+
    Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Lara, Doro
+
 
+
    Verwaltung der Kontakte der Kreisverbände: Yves, Doro, Hendrik
+
 
+
    Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach Innen: Lara, Doro
+
 
+
    Mitgliederkommunikation, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Doro, Lara, Wilm
+
 
+
    Ansprechpartner für Neumitglieder: Lara, Doro
+
 
+
    Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Hendrik, Wilm, Lara
+
 
+
    Web 2.0: Ben, Yves
+
 
+
    laufende Aufgaben: Lara, Doro, Yves
+
 
+
§ 15 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
+
Diese Geschäftsordnung tritt am 18. März 2013 in Kraft
+

Aktuelle Version vom 9. November 2013, 10:34 Uhr

§ 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Wilm Schumacher
  • Stellvertretende Vorsitzende: Lara Lämke
  • Schatzmeister: Irmgard Schwenteck
  • Generalsekretär: Hendrik Stiefel
  • Politischer Geschäftsführer: Benjamin Ißleib
  • Beisitzer: Yves Jandek, Johanna Dorothea Ludwig

§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet.
  2. Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und zusammen mit dem Protokoll über die öffentliche Mailingliste des Landesverbands veröffentlicht. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen.
  3. Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
  4. Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.
  5. Im Rahmen der Vorstandsitzungen ist ein Block für Gastbeiträge einzurichten. Der Block für die Berichterstattung der Kreisverbände ist ausgelagert in die MarinaTH, die reihum von den Kreisverbänden zu organisieren ist.

§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 17.03.2013 an den Landesvorstand gerichtet werden sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
  2. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 5 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden.
  3. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten.
  4. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§ 6 Beschlussfassung

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
  2. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt.
  3. Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn
    1. entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat
    2. oder vor Ablauf dieser Frist sechs von sieben Vorstandsmitgliedern über den Antrag abgestimmt haben.
  4. Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:
    1. Ausgaben, die 500,- € überschreiten
    2. Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums
  5. Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und auf Nachfrage zu rechtfertigen. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.

§ 7 Finanzen

  1. Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben. Er hat darüber hinaus gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen kann der Schatzmeister eigenständig gewähren, gibt dies aber bei der nächsten Vorstandssitzung zu Protokoll.
  2. Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden jeweils die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Monat ein Reisekostenbudget von 100,- €. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.

§ 8 Mitgliederverwaltung

  1. Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung.
  2. Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten.
  3. Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff zur Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.

§ 9 Aufgabenverteilung

Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Prioritäten wieder:

  • Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: Wilm, Vertretung: Lara
  • Vertretung der Partei nach innen: Wilm, Lara
  • Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Wilm, Lara, Doro
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Wilm, Doro, Yves
  • Politische Geschäftsführung: Ben, Lara
  • Wahlkampfvorbereitungen: Ben, Hendrik
  • Innerparteiliche Meinungsbildung: Ben, Hendrik, Yves
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Wilm, Hendrik
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Hendrik, Yves
  • Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen: Hendrik, Doro, Lara
  • Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Ben, Yves, Wilm
  • Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen: Ben, Wilm
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik, Doro
  • Mitgliederverwaltung: Hendrik, Irmgard
  • Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Hendrik
  • Controlling: Irmgard, Wilm
  • Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger, behördliche Kontakte und Genehmigungen: Irmgard, Hendrik, Wilm, Yves
  • Spendenwesen: Irmgard, Yves
  • Transparenz nach Innen: Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Yves, Doro, Lara
  • Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen: Doro, Lara, Yves
  • Mitgliederkommunikation, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Lara, Wilm, Doro
  • Ansprechpartner für Neumitglieder: Lara, Doro
  • Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): Wilm, Lara, Hendrik
  • Web 2.0: Ben, Yves
  • Verwaltung von Inventar und Materialien: Lara, Hendrik
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Wilm, Yves

§ 10 Tätigkeitsberichte

  1. Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst.
  2. Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit muss in Schriftform erstellt und unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

§ 11 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 17. April 2013 in Kraft.