TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 016: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Oktober 2012, 16:23 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA016 |
Einreichungsdatum | 07.10.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Blumenauseis |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §8 (1) |
Zusammenfassung des Antrags | Gäste sind bei Versammlungen grundsätzlich zugelassen |
Schlagwörter | Gäste, Versammlung |
Datum der letzten Änderung | 07.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelZulassung von Gästen AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.
durch den neuen Text Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich. Gäste sind grundsätzlich zugelassen, können aber durch Beschluss ausgeschlossen werden. zu ersetzen. AntragsbegründungDe facto ist diese Regelung bereits Standard und in die Weimarer Satzung daher auch schon aufgenommen. Die Zulassung der Gäste zu Beginn von Vorstandssitzungen und Parteitagen ist in der Regel nur noch formaler Akt und unterbleibt nur aufgrund wichtiger Gründe. Entsprechend unseren Vorstellung von Transparenz in der politischen Arbeit sollte dies auch in der Satzung festgeschrieben sein. Piratenpad
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