TH:Landesparteitag 2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum 10.11.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Käptn Nemo
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §8
Zusammenfassung des Antrags Soweit rechtlich zulässig werden Gäste immer zugelassen.
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 15.05.2015
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Transparenz des politischen Handelns

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

§ 8 - Zulassung von Gästen
(1) Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.

durch den neuen Text

§ 8 - Zulassung von Gästen

(1) Bei Parteitagen und den Vorstandssitzungen aller Gliederungen sind Gäste und Öffentlichkeit grundsätzlich zulassen.
Durch Beschluss der Versammlung dürfen Gäste und die Öffentlichkeit zeitweise oder auch dauerhaft ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss ist entsprechend zu begründen und im Protokoll festzuhalten.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Dinge, die für uns selbstverständlich sein sollten, müssen nicht permanent neu beschlossen werden. Daher Zulassung per default. Dieser Antrag wurde bereits auf dem LPT14.2 gestellt und wegen Unklarheit der rechtlichen Situation zurückgezogen. Inzwischen wurde festgestellt, dass es vergleichbare Satzungspassagen auch in anderen LV gibt.

Piratenpad

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Ähnliche Anträge

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • im LV Berlin lautet die entsprechende Passage wie folgt:

§ 12 ZULASSUNG VON GÄSTEN UND PRESSE

(1) Bei Versammlungen und Sitzungen der Organe des Landesverbandes sind Gäste und Presse grundsätzlich zugelassen. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.

(2) Der Ausschluss der Öffentlichkeit Bedarf eines Beschlusses des jeweiligen Organs. - Käptn Nemo

  • im LV Hessen lautet die entsprechende Passage wie folgt (und impliziert damit eine Zulassung per default, ohne sie explizitzu benennen):

§ 11 - Zulassung von Gästen

(1) Der Landesparteitag und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste ausschließen.

(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. - Käptn Nemo

  • im LV Rheinland-Pfalz lautet die entsprechende Passage wie folgt:

§5.3 [Zulassung von Gästen]

(1) Grundsätzlich sind zu allen Versammlungen Gäste zugelassen. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.

(2) Gäste haben kein Stimmrecht. - Käptn Nemo

  • im LV Schleswig-Holstein lautet die entsprechende Passage wie folgt:

§ 9b – Der Landesparteitag

(3) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. - Käptn Nemo

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen