TH:Landesparteitag 2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA002 |
Einreichungsdatum | 10.11.2014 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Käptn Nemo |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §8 |
Zusammenfassung des Antrags | Soweit rechtlich zulässig werden Gäste immer zugelassen. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 15.05.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelTransparenz des politischen Handelns AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text § 8 - Zulassung von Gästen
(1) Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen. durch den neuen Text § 8 - Zulassung von Gästen (1) Bei Parteitagen und den Vorstandssitzungen aller Gliederungen sind Gäste und Öffentlichkeit grundsätzlich zulassen. zu ersetzen. AntragsbegründungDinge, die für uns selbstverständlich sein sollten, müssen nicht permanent neu beschlossen werden. Daher Zulassung per default. Dieser Antrag wurde bereits auf dem LPT14.2 gestellt und wegen Unklarheit der rechtlichen Situation zurückgezogen. Inzwischen wurde festgestellt, dass es vergleichbare Satzungspassagen auch in anderen LV gibt. Piratenpad
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§ 12 ZULASSUNG VON GÄSTEN UND PRESSE (1) Bei Versammlungen und Sitzungen der Organe des Landesverbandes sind Gäste und Presse grundsätzlich zugelassen. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht. (2) Der Ausschluss der Öffentlichkeit Bedarf eines Beschlusses des jeweiligen Organs. - Käptn Nemo
§ 11 - Zulassung von Gästen (1) Der Landesparteitag und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste ausschließen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. - Käptn Nemo
§5.3 [Zulassung von Gästen] (1) Grundsätzlich sind zu allen Versammlungen Gäste zugelassen. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden. (2) Gäste haben kein Stimmrecht. - Käptn Nemo
§ 9b – Der Landesparteitag (3) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. - Käptn Nemo DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
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