TH:Landesparteitag 2015.1/Antragsportal/Programmantrag - 003

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA003
Einreichungsdatum 09.11.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Käptn Nemo
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Leitlinie
Zuordnung zum Programmpunkt \"Frei-Staat\
Zusammenfassung des Antrags Strikte Trennung von Legislative und Exekutive
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 04.12.2015
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Trennung von Amt und Mandat

Antragstext

Das Staatsgefüge der Bundesrepublik basiert auf der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung

- Legislative (Parlamente)

- Exekutive (Regierung

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist Konkurrierend zu Antrag P002

Da das Parlament die Regierung kontrollieren soll, ist die notwendige Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet, wenn keine klare gesetzliche Trennung von (Regierungs)Amt und (Parlaments)Mandat vorliegt.

Beamtengesetz: (Dritter Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat § 33 Unvereinbare Ämter Beamte mit Dienstbezügen, Beamte auf Zeit, hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit und Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, können nicht Abgeordnete sein. Sie können auch nicht Mitglied eines anderen Parlaments sein, wenn das Amt nach dem dort geltenden Recht mit dem Mandat unvereinbar ist.)

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