TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 029
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AntragstitelGleichstellungsbeauftragte II Antragstext Die Regelungen des derzeitigen Bundesgleichstellungsgesetzes stellen keinen sinnvollen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern dar. Insbesondere die Einsetzung und Funktionen der geforderten Gleichstellungsbeauftragten zielen ausschließlich auf Frauen und berücksichtigen nicht geschlechterspezifische Benachteiligungen anderer Geschlechter. Die Zielsetzung bei der Einrichtung von Stellen von Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen, öffentlichen Behörden, sozialen Einrichtungen und Unternehmen soll sich zukünftig auf die Förderung und Durchsetzung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Geschlechter richten.
Antragsbegründungliegt im Begriff Gleichstellung Piratenpad
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