TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 019
<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA019 |
Einreichungsdatum | 27.06.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Staatliche Strukturen, Direkte Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Direkte Demokratie, Ausweitung der Direktwahl, Recall-Verfahren, Abgeordnetenklage |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 03.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelDirekte Demokratie 5 – Ausweitung der Direktwahl Antragstext Der Landesparteitag möge den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie & Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Direkte Demokratie" einzufügen.
Direkte Demokratie 5 – Ausweitung der Direktwahl[Modul 1]
[Modul 2] Weiterhin fordern wir eine Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger, über die Nachfolge, sofern ein Abgeordneter des Thüringer Landtags sein Mandat verliert. Im Moment rückt dieser automatisch über die Landesliste der jeweiligen Partei nach. Die Abwahl von Amtsträgern durch die Bürgerinnen und Bürger [Modul 3] Der Verfassungsgerichtshof soll einem Abgeordnetem das Mandat entziehen können. Dabei wird die Einleitung einer Abgeordnetenklage nicht durch den Landtag beantragt, sondern kann auch von Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ein Abgeordneter wegen eines schwerwiegenden Deliktes sich als unwürdig erweist. Hierbei sind entsprechende Unterschriftenhürden und Sammlungsfristen zu definieren, um die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staates weiter gewährleisten zu können.
Amtsträger, die nicht unmittelbar durch das Volk gewählt werden, aber aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung das besondere Vertrauen dessen benötigen, sollten sich vor ihrer Berufung einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag stellen. Dazu zählen insbesondere die Staatssekretäre. Weiterhin gilt auch für alle oben unter I. genannten Amtsträger, solange sie noch nicht direkt vom Volk gewählt werden. Öffentliche Anhörungen in der vorgeschlagenen Art und Weise haben den postiven Nebeneffekt, dass die Transparenz des Bestellungsverfahrens von Amtsträgern verbessert wird und Ämterpatronage entgegengewirkt wird.Antragsbegründung
Piratenpad
Ähnliche Anträge- Antragsvertagung |
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
+ „Wann sollen denn alle diese Wahlen stattfinden? Und wer soll all diese Wahlen bezahlen? M.E. gut gemeint aber absolut impraktikabel. Und was ist eingeltich genau mit Amtsträger gemeint? Regulärer Beamter? Politischer Beamter? Auf welcher Ebene (Kommune, Zweckverband, Land, Bund)? Mandatsträger sind keine Amtsträger (ghet hier auch durcheinenader)?“ Cbeckstein
Unterstützung/Ablehung des Antrags |