TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 010

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA010
Einreichungsdatum 27.06.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller AlBern
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Demokratie & Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung des Antrags Politische Teilhabe und Mitwirkung an Demokratie darf nicht abhängig sein vom Geschlecht, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung, des Alters oder der Behinderung.
Schlagwörter Wahlrecht, Menschenrecht, Demokratie, Inklusion, Integration
Datum der letzten Änderung 03.11.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Wahlrecht ist ein Menschenrecht v2

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie und Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Wahlrecht ist Menschenrecht" einzufügen.

Wahlrecht ist Menschenrecht

Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Umso gravierender ist es dann, wenn viele Menschen von dem Gebrauch des Wahlrechts - und somit auch vom politischen Willensprozess - ausgeschlossen werden. Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Die PIRATEN Thüringen sehen die umfassende, selbstbestimmte politische Partizipation als Ziel und verlangen daher, Wahlen inklusiv auszugestalten, für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und hierbei jegliche Diskriminierung zu vermeiden.

Politische Teilhabe und Mitwirkung an Demokratie darf nicht abhängig sein vom Geschlecht, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung, des Alters oder der Behinderung.

Antragsbegründung

Antrag wurde nach dem LPT2013.1 an den kontroversen Stellen geändert. Zur weiteren Begründung siehe: Begründung

Aktuell wird noch an dem Antrag gearbeitet: https://erfnord.piratenpad.de/15

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Wo liegt da die untere Altersgrenze? - AstridG
  • Das übliche: Menschenrechte. Wo liegt bei "Mensch" die untere Altersgrenze? Wo die obere? - Manfred TH
  • 1.) Ein Menschenrecht ist ein individuelles Recht und muss durch ein einzelnes Individuum grundsätzlich selbstständig wahrnehmbar sein. Es ist untrennbar mit dem Individuum verbunden und nicht delegierbar.

Ein Recht auf ausreichendes Essen und Trinken zur Lebenserhaltung ist zum Beispiel durch jeden Menschen wahrnehmbar und es ist auch nicht delegierbar. Selbst Babies können dieses Recht wahrnehmen (Nahrungsaufnahme). Es gibt weder eine untere noch eine obere Altersgrenze.

Rechte, welche objektiv durch die fehlende individuelle Fähigkeit zur Rechtewahrnehmung eingeschränkt sind, sind als universelles Recht wirkungslos (da immer auf aktive Unterstützung Dritter angewiesen) und bergen erhebliches Mißbrauchspotential in sich.

2.) Im Fall des Wahlrechtes Kleinkinder und alte Menschen miteinander zu vergleichen schlägt fehl, da alte Menschen i.d.R. auf Lebenserfahrung zurückgreifen können und diese zur Grundlage einer Meinungsbildung und Entscheidung (auch Fehlentscheidung) heranziehen können. Dies ist Kleinkindern (neben der Schwierigkeit der Artikulation einer solchen Meinung) nicht möglich. - Käptn Nemo

  • Hier nochmal der Artikel, auf den der Antrag sich bezieht:

"Artikel 21

(19) Jeder hat das Recht, an der Gestal­tung der öffentlichen Angele­gen­heiten seines Lan­des unmit­tel­bar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

(2) Jeder hat das Recht auf gle­ichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

(3) Der Wille des Volkes bildet die Grund­lage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unver­fälschte, all­ge­meine und gle­iche Wahlen mit geheimer Stim­ma­b­gabe oder einem gle­ich­w­er­ti­gen freien Wahlver­fahren zum Aus­druck kommen."

Um die eigentliche Problematik nochmal zu verdeutlichen - es geht hier ausschliesslich um die Interpretation des Wortes "JEDER" - sei hier ein weiterer Artikel zitiert, ...

"Artikel 23

(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Beruf­swahl, auf gerechte und befriedi­gende Arbeits­be­din­gun­gen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit."

... der unter Berücksichtigung der Einsicht, dass Erwerbsarbeit für alle ein unerfüllbares Ziel ist, unserer Zielstellung BGE einzuführen auch konträr entgegensteht, ohne dass es deswegen vergleichbare Diskussionen gibt. Auch wäre eine vergleichbare Interpretation von "JEDER" mit dem Erfolg der Einführung von Kinderarbeit gekrönt.

Übrigens bezieht sich "Geburt" im Artikel 2 ...

"Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."

... NICHT auf das Alter, sondern auf die Abstammung "Geburt oder sonstigem Stand", was insbesondere in Ländern wie Indien eine große Rolle spielt.

Ein Verbot von Einschränkung bezogen auf das Alter wird weder im englischen Original noch im deutschen Text[1] an irgendeiner Stelle vorgenommen. Vielmehr wird in der gesamten Konvention mit der Bezeichnung "Everyone" mMn eindeutig auf Volljährigkeit (die in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt sein kann) abgestellt. Damit nimmt das Grundgesetz mit seiner Regelung zur Volljährigkeit seine zulässige Kompetenz zum Ziehen der zulässigen Altersgrenze zwischen Kindern und Erwachsenen war.

Für die Rechte der Kinder gibt es übrigens eine eigene UN-Konvention [2]. Das Wahlrecht ist hier nicht enthalten, was aber zwingend wäre, wäre es als ein auch den Kindern zustehendes Recht zu betrachten. - Käptn Nemo

  • Nach deiner Interpretation stehen wir dann wieder vor der einfachen Frage Kind != Mensch? Für mich sind Kinder natürlich Menschen, sie werden ja nicht erst dazu wenn sie volljährig sind (Volljährigkeit ist in vielen Ländern auch unterschiedlich definiert).

Vielmehr kann ich aus deinen Erläuterungen keinen Grund finden, warum ausgerechnet Kinder (wenn sie denn körperlich und geistig in der Lage sind -> durch einen Eintrag in ein Wahlregister zum Beispiel) nicht wählen dürfen können. Rein rechtlich gibt es mMn keine Einschränkung, die einzige Schranke die es gibt, befindet sich in den Köpfen der Menschen. Gerade in unserer immer älter werdenden Gesellschaft dürfen wir nicht mehr über die Köpfe unserer Kinder entscheiden, sondern müssen sie unbedingt in die Entscheidungsprozesse miteinbinden. Daher Wahlrecht für Alle (nicht zu verwechseln mit einer Wahlpflicht). - AlBern

  • Dieser Antrag zielt auf das AKTIVE UND PASSIVE Wahlrecht. Also "Kinder an die Macht"? Nun ja, warum eigentlich nicht. Schlimmer als jetzt kann es ja kaum noch werden. Die spielen dann wenigstens mit Lego-Hubschraubern anstatt mal eine halbe milliarde für eine Drohne in den Sand zu setzen. - Irmgard
  • Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, an welchen Stellen der Antrag verbessert oder im Hinblick auf die kontroversen Diskussionen der Vergangenheit entschärft wurde. Würde der Antrag das Wort 'Alter' nicht enthalten (und damit das Wahlrecht ab Geburt nicht hübsch verpackt nebenbei mitfordern), würde er vermutlich angenommen werden.

Wir haben auf dem letzten LPT mit sehr großer Mehrheit das Wahlrecht ab 14 in unser Programm aufgenommen. Jede andere Partei hätte mit so einer überzeugenden Entscheidung politisch gearbeitet und sie als wesentliche Forderung in den Vordergrund gerückt. Wir haben damit gar nichts gemacht. Stattdessen wird - zum wiederholten Male - versucht, eine nicht mehrheitsfähige und im LV stark kontrovers diskutierte Position ins Programm zu drücken, obwohl es genau zu diesem Thema bereits eine Mehrheitsentscheidung der Basis gibt. Mit welchem Ziel? Wie oft noch? Egal um welchen Preis? Ich verstehe es einfach nicht. - Frank11

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Der kontroverseste Punkt war Wahlrecht ohne jede Altersbegrenzung (während Wahlrecht ab 14 vom LPT mit großer Mehrheit angenommen wurde). Dieser Punkt hat sich nicht geändert. Solange wir Wahlrecht für Säuglinge im Antrag haben, ist der nicht zustimmungsfähig. Das öffnet Manipulationen Tür und Tor. Wollen wir wirklich, dass die Parteien in Kitas und Grundschulen Wahlwerbung mit Gummibärchen machen?“ Hajo T
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Wollen wir wirklich das Parteien in Altersheimen Wahlwerbung mit Kaffee und Kuchen machen? Es geht hier um die Freiheit wählen zu können und dass für alle die es wollen. Ein Säugling will und kann faktisch nicht wählen. Es handelt sich bei diesem Antrag um einen Grundsatzantrag, nämlich wollen wir jedem Menschen ein Wahlrecht einräumen? Die Ausführung steht doch auf einem anderen Blatt (Eintrag in einem Wahlregister, usw.). - AlBern
- „Ich persönlich kann es nicht leiden und empfinde es auch als besonders schlechten demokratischen Stil, wenn Anträge, die bereits einmal mehrheitlich abgelehnt wurden (hier Wahlrecht für Säuglinge), immer wieder neu --- diesmal als trojanisches Menschensrechts-Pferd mit dem alten Antrag im Bauch --- gestellt werden. Siehe auch der Antrag zur Abschaffung der ML-Moderation.

Diese Art von Basis-Verarsche ist schliesslich genau das, was wir sonst immer bei CDU/SPD/Grünen und Co kritisieren.“ Cbeckstein

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Es ist kein "schlechter demokratischer Stil" wenn ein Antrag, der an einigen Punkten verbessert wurde, wieder zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt wird. Der Meinungsfindungsprozess ist nicht mit der Ablehnung eines Antrags beendet. Gerade die Piraten versuchen bei den Menschen vermeintlich verfestigte Meinungen/Standpunkte in Frage zu stellen. Dies sollte meiner Meinung nach auch innerparteilich möglich sein.

Warum dieser Antrag eine "Basis-Verarsche" sein soll, kann ich für mich nicht beantworten.

Schliesslich finde ich es schade, dass du mit keinem Wort auf den Inhalt des Antrags eingegangen bist. - AlBern
- „Andre, Andre... @

All Deinem angeblich verständnislosen Rumgeeiere zum Trotz bleibe ich dabei: der Antrag Deiner Frau ist ein Trojanisches Pferd, auf dessen schon mehrfach abgelehnten Inhalt bereits hinreichend bei den jeweiligen Ablehnungen eingegangen wurde..“ Cbeckstein

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen