TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 006
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA006 |
Einreichungsdatum | 27.06.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Demokratie & Bürgerbeteiligung |
Zusammenfassung des Antrags | Direkte Demokratie 1 – fakultatives Referendum – Wahlrecht ab Geburt |
Schlagwörter | direkte Demokratie |
Datum der letzten Änderung | 03.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelDirekte Demokratie 1 – fakultatives Referendum – Alter 1 Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie & Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Direkte Demokratie" einzufügen.
Das Wahlrecht ist ab Geburt möglich. Um ein einer Wahl aktiv teilzunehmen, muss man sich selbst in ein Wählerverzeichnis eintragen.
AntragsbegründungÜber das Thema Wahlrecht wird der LPT in einem Extraantrag entscheiden. Laut Landesverfassung Artikel 46 beträgt das Wahlalter 18 Jahre. Ich möchte jetzt keine Endlosdiskussionen über Wahlrecht halten, nur dass wir mit diesen Forderungen nicht allein wären. [2]. Aus diesem Grund lasse ich dem LPT die Wahl zwischen Wahlrecht ab Geburt, 14, 16 und 18 Jahren. Dieser Antrag ergänzt den Direkte Demokratie 1 Antrag. Quellen: PiratenpadÄhnliche Anträgedirekte Demokratie :
Antragsvertagung |
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „In wie vielen Anträgen dieses LPT soll eigentlich das schon zuvor auf LPTs abgelehnte "Wahlrecht ab Geburt" noch --- offen oder versteckt, direkt oder in Scheibchen --- erneut zur Abstimmung gestellt werden? Was soll das?
Was hat sich auf Begründungsseite seit den angelehnten Anträgen geändert? Eine schlichte Wiederholung von demokratisch abgelehnten Wünschen stellt jedenfalls keine überzeugende Begründung sondern allenfalls pseudodemokratisches Taktieren dar.“ Cbeckstein Unterstützung/Ablehung des Antrags |