TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 013
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA013 |
Einreichungsdatum | 13.05.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | YvesJandek |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | {{{artsatzung}}} |
Zusammenfassung des Antrags | Die AG Catering soll das Recht haben jedes Mitglied des LV Thüringen zur Mitarbeit zwangszuverpflichten |
Schlagwörter | AG Catering |
Datum der letzten Änderung | 02.06.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelAG Catering in die Satzung! Antragstext Der Landesparteitag möge §6 (1) wie folgt ändern:
alt: (1) Organe sind der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum und die Gründungsversammlung. neu: (1) Organe sind der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesschiedsgericht, das Landesplenum, die AG Catering und die Gründungsversammlung. Außerdem soll folgender Paragraph an geeigneter Stelle unter §6 in die Satzung einfügen: §6x AG Catering (1) Der AG Catering ist erlaubt, die Versorgung der Organe des Landesverbandes, ihrer Untergliederungen sowie sämtliche anderer Veranstaltungen der PIRATEN mit Nahrungsmitteln zu organisieren. (2) Die AG Catering ist nach darwinistischen Prinzipien organisiert. Der Stärkere hat immer Recht. (3) Der Einsatz der AG Catering ist zu beantragen. (4) Über den Einsatz der AG Catering entscheidet die AG intern. (4.1) Entscheidungen der AG werden entweder durch die in (2) genannten Prinzipen getroffen oder durch göttliche Entscheidung. (4.2) Um eine göttliche Entscheidung herbeizuführen sind entsprechende Mengen Bier, Whiskey und totes Tier zu opfern. (4.3) Die genannten Opfer sollen bevorzugt von jenen zur Verfügung gestellt werden, die den Einsatz der AG Catering beantragt haben. (4.4) Die Interpretation der göttlichen Entscheidung ist nach (2) zu vollziehen. (5) Die AG Catering ist dazu berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben jedes Mitglied des Landesverbandes sowie zufällig anwesende Mitglieder anderer Gliederungen der Piratenpartei Deutschland zur Mitarbeit zwangszuverpflichten. (5.1) Vegetarier, Veganer und Frutarier sind von der Mitarbeit am Rost befreit, jedoch haben sie sich als solche zu erkennen zu geben und dürfen in Zukunft auf Veranstaltungen der PIRATEN keine Fleisch- bzw. generell tierische Produkte erwerben oder verzehren. (5.2) Sollten sich Piraten als Vegetarier, Veganer oder Frutarier ausgeben um sich vor der Arbeit zu drücken und gehören nachweislich keiner der genannten Gruppen an, so ist dieses Verhalten als parteischädigend zu bewerten und entsprechend zu ahnden. (6) Sollte sich ein PIRAT zu Unrecht zur Mitarbeit rekrutiert fühlen oder anderweitige Probleme mit dem Handeln der AG Catering haben so ist die AG Dicke Piraten zur unparteiischen Entscheidungsfindung heranzuziehen.AntragsbegründungDie Feststellung, dass sowohl die PIRATEN Thüringen als auch die Bundespartei ohne die AG Catering als nicht arbeitsfähig zu bewerten sind erfordert die hier dargestellte Satzungsänderung. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „Mal ganz ehrlich. So ein Schwachsinn gehört nicht in eine Satzung!
Eine Satzung hat für die interne Arbeit einer Partei Gesetzesstatus. Dann dort eine AG zu verankern, die auch noch "darwinistisch" organisiert ist, ist komplett daneben. Die AG Catering ist toll und alles, aber sie ist und bleibt eine interne AG, die nichts besseres oder schlechteres als AG Bildung oder AG Umwelt oder dergleichen ist.“ Cain Du fandst bestimmt auch den Zeitreiseantrag doof, oder?^^ - Blumenauseis
„*rofl*“ Manfred TH
+ „Ok, ich bin nicht für diesen Antrag, aber für die Aufnahme der AG Catering in die Satzung. Ist eine Aufgabe für den LPT 2013/3 und hat was mit Spenden und Geld zu tun.“ Piet
Unterstützung/Ablehung des Antrags |