TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA008
Einreichungsdatum 19.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Blumenauseis
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §5a (6)
Zusammenfassung des Antrags Korrektur einzelner Formulierungen
Schlagwörter Ordnungsmaßnahmen
Datum der letzten Änderung 01.06.2013
Status des Antrags

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Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Korrektur von Formulierungen zu Ordnungsmaßnahmen

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen ihn möglich: Verweis mit Auflagen, Auflösung eines Gebietsverbandes, Amtsenthebung eines Gebietsvorstandes. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es insbesondere zu werten, wenn der Gebietsverband die Bestimmungen der Satzungen beständig und wiederholt missachtet, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handelt. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes verhängt. Über die Maßnahme Auflösung eines Gebietsverbandes und Amtsenthebung eines Gebietsvorstandes muss binnen 28 Tagen in einem Eilverfahren bei dem Schiedsgericht des die Ordnungsmaßnahme verhängenden Gebietsvorstandes über die Verhältnismäßigkeit entschieden werden. Die Mitgliederversammlung des, die Ordnungsmaßnahme verhängenden Gebietsvorstandes, hat die Ordnungsmaßnahme auf einem außerordentlichen Parteitag innerhalb von vier Wochen mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft.

durch den neuen Text

Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen ihn möglich: Verweis mit Auflagen, Auflösung eines Gebietsverbandes, Amtsenthebung eines Gebietsvorstandes. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es insbesondere zu werten, wenn der Gebietsverband die Bestimmungen der Satzungen beständig und wiederholt missachtet, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handelt. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes verhängt. Über die Maßnahmen Auflösung eines Gebietsverbandes und Amtsenthebung eines Gebietsvorstandes muss binnen 28 Tagen in einem Eilverfahren bei dem Schiedsgericht des die Ordnungsmaßnahme verhängenden Gebietsvorstandes über die Verhältnismäßigkeit entschieden werden. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme verhängenden Gebietsvorstandes hat die Ordnungsmaßnahme auf einem außerordentlichen Parteitag innerhalb von vier Wochen mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Hab Spaß dran.

Piratenpad

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Ordnungsmaßnahmen :



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