TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 049

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA049
Einreichungsdatum 19.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Direkte Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Direkte Demokratie, Sammelantrag
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 01.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Direkte Demokratie

Antragstext

Der Landesparteitag möge den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie & Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Direkte Demokratie" einzufügen.

Direkte Demokratie 1 – fakultatives Referendum


Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, mehr direkte Demokratie in Thüringen zu etablieren. Wird in Thüringen ein Gesetz verabschiedet, so sollen die Bürger 100 Tage Zeit haben, um ein fakultatives Referendum zu initiieren. Dies bedeutet, dass Thüringens Einwohner eine bestimmte Anzahl an Stimmen sammeln müssen, damit über das Gesetz in einem Volksentscheid abgestimmt wird.

Stimmberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Thüringen einen gemeldeten [Modul 1] haben.

[Modul 1] a) Haupt- oder Nebenwohnsitz b) Hauptwohnsitz

[Modul 1a - Alter 1] Direkte Demokratie 1 – fakultatives Referendum – Alter 1

Das Wahlrecht ist ab Geburt möglich. Um ein einer Wahl aktiv teilzunehmen, muss man sich selbst in ein Wählerverzeichnis eintragen.

[Modul 1a - Alter 2] Direkte Demokratie 1 – fakultatives Referendum – Alter 2

Das Wahlrecht ist ab 14 Jahre möglich.

[Modul 2]

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Unterschriftensammlungen sollen auf verschiedensten Wegen ermöglicht werden.

durch den neuen Text:

Digitale Unterschriftensammlung

Die PIRATEN Thüringen möchten direkte Demokratie in Form von Bürgeranträgen und Volksbegehren stärken. Um diese Mittel leichter nutzbar zu machen, soll es möglich sein, dass Unterschriften auch online gesammelt werden können. Dabei sollen die gleichen Regeln wie für Petitionsplattformen gelten.

zu ersetzen.

[Modul 3]

Abschaffung der Amtseintragung

Gerade im ländlichen Thüringen baut diese Maßnahme weitere Hürden auf, da man gezwungen ist in öffentlichen Einrichtungen abzustimmen und somit auch weitere Wege in Kauf nehmen muss.


Direkte Demokratie 2 – Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – Ratsbegehren

Die PIRATEN Thüringen streben den Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene an. Mit einem sogenannten »Ratsbegehren« soll ein Gemeinderat oder ein Kreistag selbst einen Bürgerentscheid ansetzen, die dieser nicht allein klären möchte. Falls die Bürger mit einem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid erzwungen haben, könnte der Gemeinderat oder der Kreistag eine Alternative bieten. Durch einen Alternativorschlag wird die Sachdebatte belebt und Bürgern wird eine Bandbreite von Lösungen für ein Problem aufgezeigt. Weiterhin sollen Gemeinden und Kreisräte vermehrt auf die Möglichkeit einer Bürgerbefragung zurück greifen, auch wenn diese nur unverbindlich statt findet.

Direkte Demokratie 3 – Petitionsgesetz

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Einführung von E-Petitionen auf allen Verwaltungsebenen

Neue Technologien eröffnen vielfältige Formen der direkten Bürgerbeteiligung. In Thüringen wird die Chance einer unkomplizierten und direkten Bürgerbeteiligung durch E- Petitionen jedoch bisher nicht genutzt. Wir fordern eine schnellstmögliche Einführung dieser Form der demokratischen Einflussnahme.

durch den neuen Text

Die PIRATEN Thüringen fordern »öffentliche Petitionen« auch in Thüringen. Elektronische Medien werden immer wichtiger in unserer Gesellschaft, angesichts dieser Bedeutung sollte es möglich sein Petitionsvorschläge online einzureichen. Dabei orientiert sich das Petitionssystem am System des Bundestages. Dort werden seit 2005 öffentliche Petitionen von engagierten Bürgern eingestellt und auch tatsächlich genutzt. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht logisch, dies auf allen Verwaltungsebenen anzubieten. Die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses sollen sich an den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses im Bundestag für öffentliche Petitionen orientieren. Weiterhin ist es erstrebenswert die Antragstellung möglichst unbürokratisch zu gestalten. Eine Diskussionsplattform bietet Bürgern die Möglichkeit sich anonym auszutauschen.

Sofern eine Stellungnahme der Landesregierung erforderlich ist, hat diese binnen sechs Wochen zu erfolgen. Die Anhörung der Vertrauensperson erfolgt in einer öffentlichen Anhörung vor der Landesregierung. Es muss ein Quorum von 200 Mitzeichnern erreicht werden, damit eine Petition öffentlich im Petitionsausschuss vorgetragen wird. Die Sitzungen des Petitionsausschusses sind immer öffentlich. Für Massen- und Sammelpetitionen gelten die selben Regeln.

zu ersetzen.

Direkte Demokratie 4 – Stärkung, Weiterentwicklung bzw. Einführung der Bürgerbeteiligungshaushalte

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Stärkung, Weiterentwicklung bzw. Einführung der Bürgerbeteiligungshaushalte

Die Bürgerbeteiligungshaushalte sind eine Möglichkeit der Bürger, ihr unmittelbares Lebensumfeld direkt zu gestalten. Bisher erreichen die Methoden der Bürgerbeteiligungshaushalte nur wenige Bürger. Zudem sind sie nicht ausreichend in bestehende politische Strukturen integriert. Diese Probleme müssen gelöst werden, um bürgernahe kommunale Politik zu ermöglichen.

durch den neuen Text

Stärkung, Weiterentwicklung bzw. Einführung der Bürgerbeteiligungshaushalte

Bürgerhaushalte sind ein Mittel der direkten Demokratie. Sie sind eine Möglichkeit, um die Entscheidungsfindung auf Komunal- , Kreis und Landesebene auszuweiten und zu fördern. Dabei bekommen die Bürger eine Antwort, ob ihre Idee akzeptiert oder abgelehnt wurde, da die Vorschläge direkt in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden. Trotz alledem erreichen die Methoden der Bürgerbeteiligungshaushalte bisher nur wenige Bürger und sind nicht zufriedenstellend in bestehende politische Strukturen integriert.

Die PIRATEN Thüringen, setzen sich daher für die Schaffung von Bürgerhaushalten in allen thüringischen Städten und Gemeinden ein. Dabei unterscheiden wir nicht zwischen Vermögens- oder Verwaltungshaushalt, noch steht Bürgern nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Neben der näheren Umfeldgestaltung sind Bürgerhaushälte ein Mittel, welches Einwohnern die Möglichkeit gibt, durch Bürgerbeteiligung bei der Haushaltssicherung für das nächste Jahr mitzuhelfen. Um keine Altersgruppe zu bevormunden und jeden gleich behandeln zu können, wollen wir die Umsetzung des Bürgerhaushaltes mit klassischen Methoden, als auch mit Methoden der E-Partizipation umsetzen.

Klassische Methoden:

  • Mindestens einmal jährlich muss die Möglichkeit der öffentlichen Aussprache mit den Bürgern zu Haushaltsangelenheiten gegeben sein.
  • Regelmäßig sollen Zahlen zum laufenden Haushaltsjahr im Amtsblatt, sowie digital veröffentlicht werden.
  • Bürger sollen durch Werbung im Amtsblatt auf den Bürgerbeteiligungshaushalt aufmerksam gemacht werden.
  • Auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde wird gut sichtbar ein Banner platziert.

Methoden der E-Partizipation:

  • Die Veröffentlichung von Haushaltsplänen, Bilanzen von städtischen Beteiligungen und Wirtschaftsberichten erfolgt digitaler Form und möglichst barrierefrei.
  • Eine verständliche und zeitgemäße visuelle Aufbereitung des Haushaltplanes, um neue Bildungsanreize zu erzeugen.
  • Die Möglichkeit seinen Vorschlag als ausgefülltes PDF-Dokument per E-Mail zuschicken.

zu ersetzen.

Direkte Demokratie 5 – Ausweitung der Direktwahl [Modul 1]

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Erweiterung des Kreises der Amtsträger, die von Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gewählt werden sollen ein. Dabei sollen alle demokratischen Repräsentanten des Volkes, bei der Ausübung der von ihnen anvertraugen Aufgaben in besonderen Maße das Vertrauen der der Bürgerinnen und Bürger bedürfen, direkt vom Volk gewählt werden. Dadurch werden Unabhängigkeit und Kontrollfunktion sicher gestellt. Eine Direktwahl ist daher auszudehnen auf folgende Amtsträger:

  • Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
  • Präsident des Thüringer Rechnungshofs
  • Landesbeauftragte
  • Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks

[Modul 2]

Weiterhin fordern wir eine Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger, über die Nachfolge, sofern ein Abgeordneter des Thüringer Landtags sein Mandat verliert. Im Moment rückt dieser automatisch über die Landesliste der jeweiligen Partei nach.

Die Abwahl von Amtsträgern durch die Bürgerinnen und Bürger [Modul 3]

Der Verfassungsgerichtshof soll einem Abgeordnetem das Mandat entziehen können. Dabei wird die Einleitung einer Abgeordnetenklage nicht durch den Landtag beantragt, sondern kann auch von Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ein Abgeordneter wegen eines schwerwiegenden Deliktes sich als unwürdig erweist. Hierbei sind entsprechende Unterschriftenhürden und Sammlungsfristen zu definieren, um die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staates weiter gewährleisten zu können.

Stärkung des demokratischen Einflusses auf die Auswahl von mittelbar demokratisch legitimierten Amtsträgern[Modul 4]

Amtsträger, die nicht unmittelbar durch das Volk gewählt werden, aber aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung das besondere Vertrauen dessen benötigen, sollten sich vor ihrer Berufung einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag stellen. Dazu zählen insbesondere die Staatssekretäre. Weiterhin gilt auch für alle oben unter I. genannten Amtsträger, solange sie noch nicht direkt vom Volk gewählt werden. Öffentliche Anhörungen in der vorgeschlagenen Art und Weise haben den postiven Nebeneffekt, dass die Transparenz des Bestellungsverfahrens von Amtsträgern verbessert wird und Ämterpatronage entgegengewirkt wird.

Direkte Demokratie 6 – Zweitstimmensplitting

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Reform des Wahlrechtes zur Landtagswahl ein. Hierbei sollen Bürger 21 Zweitstimmen erhalten, mit denen diese kumulieren und panaschieren können. Dies bedeutet, dass die 21 Stimmen auf mehrere Kandidaten innerhalb der gleichen Liste verteilt, die 21 Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen, oder die Stimmen der jeweiligen Partei sortiert nach Listeplatz vergeben werden können. Dabei kann kein Kandidat mehr als drei Stimmen pro Bürger erhalten. Mit dieser Methode können wahlberechtige Bürger rund die Hälfte der über Listenwahl in den Landtag einziehenden Kandidaten beeinflussen.

Antragsbegründung

  • Direkte Demokratie 1:

Die direkte Demokratie stärkt die Einflussnahme der Bürger. Die Hürden für ein Volksbegehren oder einen Volksentscheid sind immer noch ernorm hoch. (siehe hier [1]) In Thüringen gab es bisher keinen kein obligatorischen Volksentscheid. Einen genauen Prozenzwert beim Quorum habe ich weggelassen, da hier noch Redebedarf besteht. Die 3 Monate sind die Zeit, die man als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss, damit man auf kommunaler Ebene wählen darf. Die 100 Tagen stammen aus der Schweiz. Dort hat sich das fakultatives Referendum bereits etabliert.

  • Modul 1:

Falls man das nicht auf den Hauptwohnsitz begrenzt könnte jmd aus dem Ausland jahrelang hier einen Nebenwohnsitz haben und damit aktiv wählen. Zweitwohnsitzsteuer gibt es ja nicht in jeder Gemeinde/Stadt. Ich denke das ist nicht so im Sinne des Erfinders.

    • Modul 1a:

Über das Thema Wahlrecht wird der LPT in einem Extraantrag entscheiden. Laut Landesverfassung Artikel 46 beträgt das Wahlalter 18 Jahre. Ich möchte jetzt keine Endlosdiskussionen über Wahlrecht halten, nur dass wir mit diesen Forderungen nicht allein wären. [2]. Aus diesem Grund lasse ich dem LPT die Wahl zwischen Wahlrecht ab Geburt, 14, 16 und 18 Jahren. Dieser Antrag ergänzt den Direkte Demokratie 1 Antrag.

  • Modul 2:

Damit soll es möglich sein, dass Unterschriften online zusammeln. Dazu sollte ein ähnliches Vorgehen wie bei Petitionen angewendet werden. Am Ende werden müssen die Unterschriften – ob digital oder offline sowieso von zuständigen Einwohneramt geprüft werden, ob die Person dort gemeldet ist. Es sollte also möglich sein idealerweise die gleiche Software zu benutzen wie bei den Onlinepetitionen des Bundestages, da viele von uns diese Plattform bereits genutzt wurde Für die Skeptiker: Natürlich ist es online möglich mit falschen Daten abzustimmen, sofern diese valide sind. Dies ist ebenfalls auch offline möglich da man beim freien Sammeln seinen Personalausweis vorzeigen nicht vorzeigen muss. Ein seperater (Änderungs)Antrag liegt vor, so dass dieser Antrag erst nach diesem Antrag zu behandeln ist.

  • Modul 3:

Amtseintragung ist das Sammeln von Unterstützerunterschriften unter amtlicher Aufsicht im Rathaus oder an anderen behördlich festgelegten Orten. Zwar kann der Initiator wählen, welche Methode gewählt wird, aber damit hätten wir uns gleich positioniert. Einer Studie von Mehr Demokratie e.V. gelingen 54,5 Prozent aller Volksbegehren mit freier Sammlung, während es bei einer verpflichteten Amtseintragung nur 36,1 Prozent seien. [3]

  • Direkte Demokratie 2:

Das Ratsbegehren ist in allen ostdeutschen Bundesländern – abgesehen von Thüringen – vorhanden. [1] In Thüringen gibt es zwar die Möglichkeit einer Befragung, diese Ergebnisse sind aber nicht bindend. Mittels einer Bürgerbefragung kann eine Gemeinde oder ein Kreistag sich eine Meinung bilden, wie die Bürger zu einem bestimmten Thema stehen, auch wenn diese Befragung nur unverbindlich statt findet. Diese Möglichkeit wurde z.B. in Eisenach beim Thema Lärmschutz genutzt. [2] Gerade bei strittigen Themen wie der Gebietsreform wäre hier durch das »Ratsbegehren« ein ideales Instrument geschaffen, bei dem die Bevölkerung selbst entscheiden könnte. Mittels einer Sachdebatte kann ein Gemeinderat oder ein Kreistag eine Alternative anbieten und dadurch in den Dialog mit den Bürgern treten und diesen Lösungen für ein Problem aufzeigen. Dieser Antrag soll die Rechte von Gemeinderäten und Kreistagen ausbauen.

  • Direkte Demokratie 3:

Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat in der Quelle [1] ihre Meinung zum Gesetzentwurf der CDU/SPD abgegeben. Es scheint, dass man den Gesetzentwurf der LINKEN pauschal ablehnt hatte, weil dieser von einer Oppsitionspartei kommt, obwohl der Entwurf zum Postiven geändert wurde.

Das System soll dabei genauso wie das bekannte Petitionssystem des Bundestages sein. Eine Frist für die Landesregierung zwingt die Landesregierung zur raschen Bearbeitung. Vorschläge des Antrags sind entnommen von Mehr Demokratie e.V. Thüringen.

Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat festgestellt, dass die Mitzeichner für das Quorum relativ willkürlich gewählt sind und keiner so wirklich weiß, wie die sich eigentlich zusammen setzen. Die LINKE hatte 200 Mitzeichner gefordert und der (Konkurrenz)Antrag der CDU/SPU ein Qourum von 1500 Mitzeichnern.

Unsere Grundprinzipienen direkter Demokratie, sind für den Anfang, ein Online-Petitionssystem, mit einem Quorum, welches machbar ist, sowie Volksbegehren, Volksentscheid und Bürgerantrag, bei dem die deutlich weniger Leute mitzeichnen müssen, als dies aktuell der Fall ist.

Da wir dazu schon was im Programm hatten, habe ich dies mit eingearbeitet und Landtag durch "alle Verwaltungsebenen" ersetzt.

  • Direkte Demokratie 4:
  • Sofern Bürgerbeteiligungshaushalte nicht verpflichtend sind, ist man auf den guten Willen der Gemeinde oder Stadträte angewiesen
  • Die Einführung von Bürgerbeteiligungshaushalten im Kreistag oder im Landtag ist eines der Ziele von Mehr Demokratie Thüringen e.V.
  • Direkte Demokratie 6 – Zweitstimmensplitting:
  • Forderung von Mehr-Demokratie Thüringen
  • Diese Forderung ist eine zentrale Forderung von Mehr Demokratie e.V. Thüringen

Die „Enquetekommission Verfassungsreform“ des Bundestags hatte sich bereits 1976 für derartige begrenzt offene Listen ausgesprochen. Bei Landtagswahlen kann in Hamburg und Bremen kumuliert und panaschiert werden.

  • Kumulieren ist bei Kommunalwahlen in zwölf, panaschieren in zehn Ländern möglich.

Weiterhin ermöglicht dieser Reformvorschlag auch bei einer Listenwahl zum Ausdruck zu bringen, von welcher Person die Bürgern gern im Landtag vertreten wären. Dieses Wahlrecht würde die demokratische Einflussmöglichkeiten der Bürger deutlich erhöhen und hätte gleichzeitig bürgerfreundliche Effekte: Parteien wären gezwungen ihre Listen bürgernaher aufzustellen, damit sie nicht vom Bürger abgestraft werden, sondern die Bürger würden stärker in den Blick kommen – und dies nicht nur in Wahlkampfzeiten, sondern auch später während ihrer Arbeit als Abgeordnete, um wieder gewählt zu werden. Die Politik würde dadurch insgesamt lebendiger werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Liste als Ganzes und sie somit unverändert zu wählen, wenn die von den Parteien vorgeschlagene Reihenfolge akzeptiert wird.

Warum gerade 21 Stimmen und wie kommt es dazu?

Es gibt 88 Abgeordnete im Landestag. Übertragt man das Verhältnis (1:2) auf den Teil des Landestages der durch die Listenwahl zu bestimmen ist, nämlich 44 der 88 Abgeordneten, so empfiehlt sich eine Stimmenzahl von 22 Stimmen. Da aber jedem Kandidat bis zu drei Stimmen gegeben werde können, sollte die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen durch drei teilbar sein, so dass wir die Forderung von Mehr Demokratie e.V. Thüringen mit 21 Stimmen übernehmen.

Piratenpad

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