TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 046

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA046
Einreichungsdatum 18.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Direkte Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Direkte Demokratie 6 – Zweitstimmensplitting
Schlagwörter Direkte Demokratie, Zweitstimmensplitting
Datum der letzten Änderung 01.06.2013
Status des Antrags

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Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Direkte Demokratie 6 – Zweitstimmensplitting

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie & Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Direkte Demokratie" einzufügen.

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Reform des Wahlrechtes zur Landtagswahl ein. Hierbei sollen Bürger 21 Zweitstimmen erhalten, mit denen diese kumulieren und panaschieren können. Dies bedeutet, dass die 21 Stimmen auf mehrere Kandidaten innerhalb der gleichen Liste verteilt, die 21 Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen, oder die Stimmen der jeweiligen Partei sortiert nach Listeplatz vergeben werden können. Dabei kann kein Kandidat mehr als drei Stimmen pro Bürger erhalten.

Mit dieser Methode können wahlberechtige Bürger rund die Hälfte der über Listenwahl in den Landtag einziehenden Kandidaten beeinflussen.

Antragsbegründung

Die „Enquetekommission Verfassungsreform“ des Bundestags hatte sich bereits 1976 für derartige begrenzt offene Listen ausgesprochen. Bei Landtagswahlen kann in Hamburg und Bremen kumuliert und panaschiert werden.

  • Kumulieren ist bei Kommunalwahlen in zwölf, panaschieren in zehn Ländern möglich.

Weiterhin ermöglicht dieser Reformvorschlag auch bei einer Listenwahl zum Ausdruck zu bringen, von welcher Person die Bürgern gern im Landtag vertreten wären. Dieses Wahlrecht würde die demokratische Einflussmöglichkeiten der Bürger deutlich erhöhen und hätte gleichzeitig bürgerfreundliche Effekte: Parteien wären gezwungen ihre Listen bürgernaher aufzustellen, damit sie nicht vom Bürger abgestraft werden, sondern die Bürger würden stärker in den Blick kommen – und dies nicht nur in Wahlkampfzeiten, sondern auch später während ihrer Arbeit als Abgeordnete, um wieder gewählt zu werden. Die Politik würde dadurch insgesamt lebendiger werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Liste als Ganzes und sie somit unverändert zu wählen, wenn die von den Parteien vorgeschlagene Reihenfolge akzeptiert wird.

Warum gerade 21 Stimmen und wie kommt es dazu?

Es gibt 88 Abgeordnete im Landestag. Übertragt man das Verhältnis (1:2) auf den Teil des Landestages der durch die Listenwahl zu bestimmen ist, nämlich 44 der 88 Abgeordneten, so empfiehlt sich eine Stimmenzahl von 22 Stimmen. Da aber jedem Kandidat bis zu drei Stimmen gegeben werde können, sollte die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen durch drei teilbar sein, so dass wir die Forderung von Mehr Demokratie e.V. Thüringen mit 21 Stimmen übernehmen.

Piratenpad

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Antragsvertagung


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