TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 045

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA045
Einreichungsdatum 18.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Staatliche Strukturen, Direkte Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Direkte Demokratie, Ausweitung der Direktwahl, Recall-Verfahren, Abgeordnetenklage
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 01.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Direkte Demokratie 5 – Ausweitung der Direktwahl

Antragstext

Der Landesparteitag möge den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie & Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Direkte Demokratie" einzufügen.

Direkte Demokratie 5 – Ausweitung der Direktwahl[Modul 1]
Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Erweiterung des Kreises der Amtsträger, die von Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gewählt werden sollen ein. Dabei sollen alle demokratischen Repräsentanten des Volkes, bei der Ausübung der von ihnen anvertraugen Aufgaben in besonderen Maße das Vertrauen der der Bürgerinnen und Bürger bedürfen, direkt vom Volk gewählt werden. Dadurch werden Unabhängigkeit und Kontrollfunktion sicher gestellt. Eine Direktwahl ist daher auszudehnen auf folgende Amtsträger:

  • Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
  • Präsident des Thüringer Rechnungshofs
  • Landesbeauftragte
  • Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks

[Modul 2]

Weiterhin fordern wir eine Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger, über die Nachfolge, sofern ein Abgeordneter des Thüringer Landtags sein Mandat verliert. Im Moment rückt dieser automatisch über die Landesliste der jeweiligen Partei nach.

Die Abwahl von Amtsträgern durch die Bürgerinnen und Bürger [Modul 3]

Der Verfassungsgerichtshof soll einem Abgeordnetem das Mandat entziehen können. Dabei wird die Einleitung einer Abgeordnetenklage nicht durch den Landtag beantragt, sondern kann auch von Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ein Abgeordneter wegen eines schwerwiegenden Deliktes sich als unwürdig erweist. Hierbei sind entsprechende Unterschriftenhürden und Sammlungsfristen zu definieren, um die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staates weiter gewährleisten zu können.


Stärkung des demokratischen Einflusses auf die Auswahl von mittelbar demokratisch legitimierten Amtsträgern[Modul 4]

Amtsträger, die nicht unmittelbar durch das Volk gewählt werden, aber aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung das besondere Vertrauen dessen benötigen, sollten sich vor ihrer Berufung einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag stellen. Dazu zählen insbesondere die Staatssekretäre. Weiterhin gilt auch für alle oben unter I. genannten Amtsträger, solange sie noch nicht direkt vom Volk gewählt werden.

Öffentliche Anhörungen in der vorgeschlagenen Art und Weise haben den postiven Nebeneffekt, dass die Transparenz des Bestellungsverfahrens von Amtsträgern verbessert wird und Ämterpatronage entgegengewirkt wird.

Antragsbegründung

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

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Dafür
Dagegen

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