TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006
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AntragstitelÄnderung der Moderationsregeln für Mailinglisten II AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text (1) Bei leichten Verstößen gegen die vorgenannte Pflichten erfolgt ein Hinweis an das Listenmitglied das den Verstoß begangen hat.
(2) Bei schweren Verstößen und wiederholten leichten Verstößen wird das Listemitglied für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Es wird außerdem vom Moderator verwarnt und darauf hingewiesen, dass Beleidigungen und/oder Bedrohungen nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt. (3) Kommt es trotz Verwarnung zu einer erneuten Beleidigungen und/oder Bedrohungen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf den Listen der Partei zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle Emailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.durch den neuen Text Es wird beantragt, § 4 der bestehenden Moderationsregeln vom 05.06.2010 (http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:ML-Moderation) wie folgt zu ersetzen:
(1) Bei leichten Verstößen gegen § 3 Abs. (1) und/oder (2) erfolgt öffentlich auf der Liste ein Hinweis bzw. eine Ermahnung an das entsprechende Listenmitglied. (2) Bei wiederholten leichten Verstößen bzw. schweren Verstößen gegen § 3 Abs. (1) und/oder (2) werden Beiträge des entsprechenden Listenmitglieds für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Das Listenmitglied wird außerdem verwarnt und darauf hingewiesen, dass weitere Verstöße nicht geduldet werden. Verwarnung und Hinweis werden dem Betroffenen und öffentlich auf der Liste mitgeteilt. (3) Kommt es trotz Verwarnung zu weiteren Verstößen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf Mailinglisten des Landesverbandes zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung erstreckt sich auf alle Emailadressen des Listenmitglieds. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und öffentlich auf der Liste mitgeteilt.zu ersetzen. AntragsbegründungEs wurde inhaltlich nichts verändert. Ein paar Formulierungen wurden angepaßt, um die Regelungen eindeutiger zu gestalten und Mißverständnisse zu vermeiden. Durch den Antrag zur Änderung des § 3 waren ein paar Korrekturen und Anpassungen der Verweise auf § 3 erforderlich. Es wurden außerdem Rechtschreibfehler entfernt. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
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