TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 048

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA048
Einreichungsdatum 06.10.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Beni
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Digitale Kultur
Zusammenfassung des Antrags Trennung des öffentlich-rechtliche Rundfunks in Produktions und Verteilungsanstalten, Einführung einer unbürokratischen Finanzierung, sowie einer transparenten und demokratischen Organisation. Übernahme des Programmpunktes aus dem LV Bayern.
Schlagwörter Digitale Kultur, Medien, Rundfunk, GEZ
Datum der letzten Änderung 07.10.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Von der Rundfunk- zur digitalen Medienanstalt

Antragstext

==== Trennung von Produktion und Kommunikation ====

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt im wesentlichen zwei Aufgaben. Zum einen ist dies die Produktion von Medieninhalten, zum anderen ist es die Kommunikation des Inhalts an die Verbraucher. Der Rundfunk ist dabei primär auf die Kommunikation mittels nicht zeitsouveräner Medien wie Radio und TV ausgerichtet, zeitsouveräne digitale Medien wie Stream und Downloads werden im Interesse Dritter – insbesondere Verleger – beschnitten und ihre Nutzung und Weiterverwertung durch nichtoffene Formate eingeschränkt.

Dies ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur müssen zeitsouveräne Formate mehr im Fokus stehen, auch muss das explizite Ziel von öffentlich finanzierten Inhalten deren möglichst weite Verbreitung sein. Aus diesem Grund müssen alle Einschränkungen der Verbreitung von öffentlich finanzierten Inhalten – sowohl technisch als auch rechtlich – beseitigt werden.

Zu diesem Zweck fordert die Piratenpartei Thüringen die Trennung der bisherigen Landesrundfunkanstalten in zwei seperate Einrichtungen: Die Landesmedienanstalten und die neuen Landesrundfunkanstalten. Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe der Produktion von Medieninhalten. Alle von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte sind unter freien Lizenzen und in freien und leicht konvertierbaren digitalen Formaten zu veröffentlichen. Die Landesrunkfunkanstalten betreiben das bewährte Rundfunkangebot, dürfen dieses aber ausschließlich aus freien Inhalten zusammenstellen. Die Landesrundfunkanstalten sind dabei nicht an die von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte gebunden.

Transparente und unbürokratische Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten

Die bisherige Organisation und Finanzierung des ÖR ist geprägt von Intransparenz, Bürokratie und Selbstbedienungsmentalität. Bezeichend sind die Methoden der GEZ, die sich seit Jahrzehnten eher wie eine Drückerkolonne, denn wie eine öffentlich-rechtliche Organisation verhält.

Der selbständige Einzug der Gebühren durch die öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten erzeugt dabei nicht nur Bürokratie sondern auch unnötige Datenhalden. Beim alten Geräteabgabenmodell müssen die Geräte erfasst werden, bei der Haushaltsabgabe die entsprechenden Haushalte. Befreiungen zwecks Sozialverträglichkeit erfordern ebenfalls weitere Datensammlung.

Wenn sich Deutschland ein System öffentlicher Rundfunk- und Medienanstalten leisten will, so ist dies grundsätzlich durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Aus diesem Grund schlägt die Piratenpartei Thüringen ein Rundfunksteuermodell vor. Bei diesem soll – analog zur Kirchensteuer – ein Prozentsatz der Einkommenssteuer bis zu einem Deckelbetrag direkt durch die Finanzämter mit der Einkommenssteuer eingezogen werden. Diese Mittel werden dann direkt an die Landesmedien- und -rundfunkanstalten weitergeleitet. Der Einzug über die Rundfunksteuer ist ohne große Bürokratie sozial gerecht und die direkte Weitergabe der Mittel sorgt für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten.

Die Anstalten müssen über die Verwendung der Mittel transparent und detailliert gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen. Insbesondere sind die Gehälter aller Einzelpersonen – bzw. bei tariflich bezahlten Mitarbeiten deren Tarifstufe – transparent zu machen, da diese schließlich auch für die Öffentlichkeit arbeiten.

Transparente und demokratische Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Medienanstalten

Weiterhin ist zur Wahrung dieser Unabhängigkeit notwendig, dass diese den Rundfunkssteuersatz und den Deckelbetrag selbständig bestimmen. Die Regierungen und Parlamente dürfen dabei – nach dem 8. und 12. Rundfunkurteil des BVerfG – keine Kontrolle über die Höhe der Gebühren abseits von Sozialverträglichkeit ausüben. Dies führt allerdings dazu, dass sich bei den Anstalten eine Selbstbedienungsmentalität etabliert, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht.

Aus diesem Grund ist es weiterhin notwendig, die Organisation der Anstalten zu demokratisieren. Sowohl für die Landesmedienanstalten, als auch die Landesrundfunkanstalten soll deshalb das oberste Entscheidungsgremium, dass insbesondere über die Festsetzung des Steuersatzes und des Deckelbetrags entscheidet, in regelmäßigen Abständen – am besten parallel zur Landtagswahl – demokratisch gewählt werden. Eine Direktwahl durch das Volk wird präferiert, eine Wahl durch den Landtag ist lediglich Alternativoption.

Die Anstalten an sich müssen grundsätzlich mit maximaler Transparenz und Möglichkeiten zur offenen Mitbestimmung organisiert sein. Dies schließt insbesondere auch inhaltliche bzw. Programmfragen mit ein.

Antragsbegründung

Die Erweiterung der technischen Möglichkeiten des Zugriffs auf Medieninhalte, zum Beispiel über das Internet, machen eine Neuorganisation der bisherigen Rundfunkanstalten notwendig. Dieser Antrag ist eine Übernahme des POS-027 aus dem LV Bayern.

Piratenpad

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Dagegen
+ „besser wäre es, die Finanzierung in einem separaten Antrag unterzubringen. Ansonsten muss man den ersten Teil mit ablehnen, wenn man mit dem zweiten nicht einverstanden ist.“ Käptn Nemo
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To late. Antragsfrist ist um. Aber gegenüber den Bayern haben wir noch zeit bis zu unserer Landtagswahl. - Beni

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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