TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Behördenstrukturen, Abschaffung Landesverwaltungsamt
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Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Mario Pohle. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- PÄA.Behördenstruktur.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Mario Pohle]]
- Programm
Wahlprogramm/Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage in die Leitlinien zur Landespolitik an geeigneter Stelle einen noch weiter zu füllenden Passus „Behördenstrukturen“ einzufügen.
Die Aufgabe der Behörden soll sich auf die effiziente Umsetzung der geschaffenen Gesetze erstrecken.
In einem kleinen Bundesland, wie unserem Land Thüringen, muss die Existenz eines Landesverwaltungsamtes auf den Prüfstand gestellt werden. Wir haben keine Regierungsbezirke, sondern nur das Land und die Landkreise. Die Aufgaben des Landesverwaltungsamt sollen auf die betreffenden Ministerien, den Landesrechnungshof und die Landkreise verteilt werden. Die Landkreise sollen für diese Mehrbelastung einen finanziellen Ausgleich vom Land erhalten.
- Begründung
Thüringen weist pro Kopf der Bevölkerung höhere Personalausgaben bei den Landesbehörden auf als es dem Durchschnitt der anderen deutschen Bundesländer entspricht. Die Einsparungen bei den Personalkosten sind nur eine Seite der Medaille. Weiterhin „verbraucht“ jeder Verwaltungsvorgang, womit sich die Beamten und Angestellten im Landesverwaltungsamt beschäftigen, auch Ressourcen auf der anderen Seite, wo sich Menschen mit diesen bürokratischen Gegebenheiten beschäftigen müssen.
Weiterhin geht von dem ehemaligen Gau – Forum, worin bereits die Nazis eine regionale Hauptverwaltung, nämlich die des Gau – Thüringen, oder wie immer die richtige Bezeichnung gewesen sein mag, unterhielten, eine ganz bestimmte negative Energie aus.
Das mit der „negativem Energie“ ist jedoch nur mein subjektives Empfinden. Ich hatte öfters als „Gast“ in dieser Behörde zu tun. Bei unserem Einfluss welchen wir auf die Abschaffung und Verteilung der Aufgaben ausüben können sollten wir uns von dem Gedanken leiten lassen das ein kleines Bundesbund ohne Regierungsbezirke keine mittlere Verwaltungsbehörde braucht. Die Zuständigkeiten können wie im Antrag formuliert verteilt werden.
Viele Grüße, Mario Pohle
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Käptn Nemo
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Das Landesverwaltungsamt (LVerwA) nimmt nicht nur Bündelungsfunktionen wahr, sondern erfüllt auch eine synergetische Aufgabe. Etliche in der Vergangenheit bestehenden regional verteilten Landesämter wurden bereits aufgelöst und in das LVerwA integriert.
- Das LVerwA ist auch eine fachliche Bündelungsbehörde, so dass hier eher interdisziplinäre Entscheidungen möglich sind, als wenn z.B. das Innenministerium für jedes anfallende Thema erst eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einberufen müßte.
- Alle Anfragen und Anträge, die derzeit aus den Landkreisen kommend beim LVerwA auflaufen, würden nunmehr beim Innenministerium bzw. den fachlich zuständigen Ministerien eingehen müssen. Diese könnten diese Aufgaben nur mit Personalaufstockung bewältigen. Auf Grund der im vorigen Punkt benannten Reibungsverluste würde eine Verteilung der MA des LVerwA den dadurch nötigen Personalbedarf nicht decken können.
- Spezielle Dienste des LVerwA, die dort nur einfach vorgehalten werden, müßten gesplittet und damit vervielfacht werden, was zu technischen und personellen Mehrkosten führt.
- Eine Aufteilung der Fachaufgaben des Landesverwaltungsamtes auf die Landkreise würde bedingen, dass dort ein Vielfaches an Fachbehörden neu aufgebaut werden müßte, da jede dieser Behörden dann selbst das notwendige Fachpersonal für sachgerechte Entscheidungen vorhalten muss.
Dies würde den erstrebten Einsparungseffekt vollkommen konterkarieren, da es statt zu einer Senkung zu einer Vervielfachung der Personalkosten führen würde.
(2007)Im Vorfeld der Kommunalisierung der Sozial- und Umweltverwaltung wurde eine Stellungnahme der Gewerkschaft der Sozialverwaltung zur geplanten Auflösung der Landessozialverwaltung erstellt. Nach deren Berechnung würden allein durch die Verlagerung der Aufgaben der Versorgungsämter auf die Kommunen Mehrkosten von circa 5 Millionen Euro anfallen. Bedenken hinsichtlich der Kommunalisierung der Umwelt- und Versorgungsverwaltung habe neben den Behindertenverbänden auch der Thüringische Landkreistag angemeldet. So müssten die betroffenen Landkreise wegen der von der Regierung geplanten Kommunalisierung im Bereich des Schwerbehindertenrechts erheblich mehr Personal einstellen - je nach Größe des Landkreises 6 bis 12 Stellen. Weitere Probleme seien wegen des fehlenden ärztlichen Dienstes in den Landkreisen absehbar - die Beauftragung von privaten Gutachtern sei unvermeidlich.
siehe auch: http://www.sowi.rub.de/mam/content/regionalpolitik/ebinger_bogumil08-grenzen_subsidiaritaet_end.pdf
Zitat: "Privatisierung, Kommunalisierung oder ein Verbleib auf der staatlichen Ebene erfolgen aus politischen Motiven und in der Erwartung einer Entlastung des Landeshaushalts. Das Fehlen einer aufgabenorientierten Prüfung lässt dieses Vorhaben jedoch einem Glückspiel gleichen."
- Es darf bei solchen Überlegungen nicht um eine Entlastung des Landeshaushaltes zu Lasten der Kommunen gehen. Ein "Entlastung" muss absolut gesehen zu verminderten Ausgaben führen.
- Es ist vielmehr anzuregen, die Zusammenführung ALLER Landesämter (z.B.Landesbergamt, Landesamt für Bau und Verkehr etc.) im LVerwA weiter zu forcieren und damit noch mehr Synergien als bisher möglich zu machen.
- Außerdem würden insbesondere in den Leitungsbereichen (Overhead) etliche Stellen einzusparen sein (Amtsleiter incl. Leitungsumfeld wie Vorzimmer, Pressestelle etc.)
- Der gern ausschliesslich herangezogene Vergleich "pro Kopf der Bevölkerung" wird vor allem deshalb gern benutzt, weil er leicht berechen- und vergleichbar ist und ist ausschliesslich politisch motiviert.
Er greift jedoch wesentlich zu kurz, da ihm der Sachbezug fehlt.
Zu jeder Aufgabenbewältigung gehört neben der pro-Kopf-Komponente, welche ausschliesslich für den Verwaltungsbereich der Dienstleistung am Bürger relevant ist, eine sachbezogene Komponente. Im Strassenbau ist dass etwa der Wert der zu betreuenden km-Strasse pro Mitarbeiter oder im Forst die zu betreuende qkm-Fläche-Wald. Auch ist eine Berücksichtigung der "Lastanforderung" meist nicht gegeben. So hat etwa ein Transitland wie Thüringen diesbezüglich höhere Aufwendungen (auch personell) als ein Bundesland in Randlage.
In einem Bundesland ohne Küste wird z.B. der Küstenschutz dagegen komplett enfallen können, obwohl dem Bundesland ein Pro-Kopf-Anteil "zusteht".
Käptn Nemo
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Argument 2
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