TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Aktives Wahlrecht ab 14 Jahre

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von PeterGold.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
PÄA.Wahlrecht.2
Beantragt von
[[Antragssteller::PeterGold]]
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Die Piraten Thüringen fordern eine vollständige Absenkung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen auf 14 Jahren. Art 38 II Grundgesetz und äquivalente Passagen in den Landesverfassungen sollen dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab 14 Jahren von jedem Bürger wahrgenommen werden können. Damit einhergehend dürfen ab 14 Jahren auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Begründung

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte jedem auch das Recht zugestanden werden, zu entscheiden, welche politische Gruppierung einen in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Mario Pohle
  2. Yetiphil
  3. TP Andreas 10:03, 23. Apr. 2012 (UTC)
  4. andreaks
  5. ...Franco Zizzo

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB. Damit wird die Person voll geschäftsfähig.
    Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu binden.
    Die Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, deren geistige Entwicklung nicht das notwendige Maß an Einsicht für die Teilnahme am Rechtsverkehr hat.
    Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 Abs. 2 GG).
    Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die ausnahmsweise das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann.
    • Und weiter? Ich mein, wo ist das Argument? PeterGold 10:14, 11. Mai 2012 (UTC)
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