TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/§6a (6) Antragsrecht alle
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Carsten Eckart - CarArt. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA.Antragsrecht.2
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Carsten Eckart - CarArt]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6a (6)
- Beantragte Änderungen
§6a (6) der Landessatzung der Thüringer Piratenpartei wird durch folgenden Text ersetzt:
"(6) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Thüringen und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen."
- Begründung
Simon wieß sinnvollerweiße auf das Vorbild Piraten Berlin hin, die allen Bürgern ein Antragsrecht einräumen. Desweiteren sollen explizit die Organe Antragsrecht haben.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Mario Pohle
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
Lieber Carsten,
ich denke zu wissen was Du mit dem Antrag erreichen möchtest. Lieder habe ich bereits einmal erlebt wie eine Partei mit System von pragmatisch fast gleichgelagerten Parteien kaputt gemacht wurde. Die Angriffe wurden noch nicht mal von den vermeintlichen politischen Feinden organisiert.
Wenn wir wirklich jedem Bürger ein Antragsrecht einräumen besteht die Gefahr das wir zu gegebener Zeit, wenn wir es vielleicht überhaupt nicht brauchen, von Anträgen überhäuft werden. Menschen welche uns schaden wollen brauchen noch nicht mal mehr einen Mitgliedsantrag auszufüllen wenn sie bei uns etwas durcheinander bringen möchten.
Stellt euch vor, wir Piraten sind irgendwann in der Regierungsverantwortung und jeder Lobbyist darf bei uns nach Herzenslaune seine Vorstellungen bezüglich zukünftiger Gesetze in unser Programm einfließen lassen.
Jeder Interessent hat die Möglichkeit uns beim Stammtischen, ähnlichen Veranstaltungen, oder über das Internet, kennen zu lernen. Wer Anträge stellen möchte sollte schon wenigstes mit dem Antrag einen Aufnahmeantrag „rüber wachsen lassen“. Die Bearbeitung eines jeden Antrages kostet auf Seiten der Partei Kraft, Zeit, bzw. Energie. Wenn also Jemand einen nichtkonsensfähigen Antrag stellt und auf Grund der Ablehnung seines Antrages wieder austritt, so hat er wenigstens einen kleinen Mitgliedsbeitrag an die Partei gezahlt. In diesem Fall sehe ich den gezahlten Beitrag als einen kleinen energetischen Ausglich für die Mühe der Partei an. Geht der Antrag durch, dann ist er bei uns sowieso richtig.
Laut § 2 der Bundessatzung können sogar Bürger Mitglied werden welche Parteien angehören welche mit uns im Wettbewerb stehen. So darf jeder mit gleicher Zielsetzung konstruktiv mitarbeiten. Mitglieder von Parteien welche unseren Zielsetzungen wiedersprechen ist die Mitgliedschaft verwehrt. Sie sollen nach meiner Auffassung auch kein Antragsrecht in der Partei ausüben können. Ich würde mich beispielsweise mit keinem Antrag eines Neonazis beschäftigen wollen, was jedoch eintreten könnte wenn man den Antrag bis zum Ende denkt.
Weiterhin sollten wir uns nicht zur Spielwiese von Politakteuren machen lassen welche sich nicht zu uns bekennen wollen.
Viele Grüße, Mario Pohle
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...