TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Kurzbezeichnung
Aus Wiki der Piraten Thueringen
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Carsten Eckart. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA.Kurzbezeichnung.2
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Carsten Eckart]]
- Betrifft
- Landessatzung / §1(1)
- Beantragte Änderungen
An §1(1) der Landessatzung wird folgender Satz angehängt:
Die Verwendung des verkürzten Namens Piratenpartei Thüringen ist zulässig.
- Begründung
Presse und Bürger werden mehr mit "Piratenpartei Thüringen" anfangen können als mit
- Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen (zu lang für jeden Artikel)
- PIRATEN Thüringen (auch wenn wir langsam aber sicher große Bekanntheit erlangen, könnten die "Piraten Thüringen" auch ein Sportverein, Karnevalverein oder sonstiges sein)
Es geht mir nur darum, die weitere (für jeden verständliche) Bezeichnung auch offiziell satzungsgemäß zu legalisieren. Die bisherigen Bezeichnungen werden nicht berührt, es wird nur eine weitere Bezeichnung (offiziell) legitimiert.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Stephan Beyer 11:56, 5. Okt. 2011 (UTC)
- Hendrik
- DaWi
- --Irmgard 09:18, 24. Okt. 2011 (UTC)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --SteffenO 10:32, 31. Okt. 2011 (UTC)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Wäre schön aber die verlangte Bezeichnung verstößt gegen das Parteiengesetzt. Hatten wir alles schon vor der Gründung geklärt. §4 (2)"Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig."
- --Irmgard 09:18, 24. Okt. 2011 (UTC)Antwort zu 1 kann man aber auch so sehen: "in der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsmäßige Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden"
- Ok, dann mal ganz genau: "oder dessen Kurzbezeichnung", nicht "Kurzbezeichnungen", eine haben wir ja schon. Wir können auch noch die Kurzbezeichnung "Raubmordkopiererpartei" einführen.--SteffenO 10:31, 31. Okt. 2011 (UTC)
- Die Kurzbezeichnung von "Piratenpartei Deutschland" ist "Piratenpartei". Wird ja in der Presse auch oft genug verwendet. Dann geht auch "Piratenpartei Thüringen". Schaut euch die websites von Untergliederungen der anderen Parteien an - ist dort genau nicht anders.
- Bei den Grünen steht es so in der Satzung: §1(4)"Landesverbände führen den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Zusatz des jeweiligen Ländernamens. Sie sind berechtigt, weitere Zusätze und Kurzbezeichnungen zu führen.", bei CDU nicht: § 2 Name: "Die CDU Thüringen führt den Namen Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Landesverband Thüringen." und bei der SPD ist es nicht klar geregelt: § 1. Name und Sitz: "Der SPD-Landesverband Thüringen ist eine Organisationsgiederung im Sinne von §8, Abs.1 des Statutes der SPD. Er umfasst das Gebiet des Freistaates Thüringen.", wobei dieser §8 nicht die Namensregelung der Untergliederungen beinhaltet. Außerdem ist auch nicht maßgeblich was auf irgendwelchen Websites steht da wir hier über eine Satzungsänderung sprechen und nicht was auf der Website stehen soll. --SteffenO 10:27, 31. Okt. 2011 (UTC)
- Auf irgendwelche Schreiben / Bescheiningungen / whatever gehört natürlich die vollständige Bezeichnung. Aber das dürfte ohnehin klar sein.
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- --Irmgard 09:18, 24. Okt. 2011 (UTC)Antwort zu 1 kann man aber auch so sehen: "in der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsmäßige Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden"
- Argument 2
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