TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Illegale Wirtschaftsförderung der Bundesregierung stoppen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Sonstiger Antrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Heidi Krüger.

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Sonstiger Antrag Nr.
SOA.Wirtschaftsfoerderung.1
Beantragt von
Heidi Krüger
Titel 
Illegale Wirtschaftsförderung der Bundesregierung stoppen
Antrag

Bundes- und Landesregierungen fördern die Wirtschaft. Unter anderem stellen Minister oder deren Ministerien Delegationen von Wirtschaftsvertretern bei Auslandsreisen zusammen, um den vertretenen Unternehmen Aufträge zu verschaffen.

Diese Form der Wirtschaftsförderung bevorteilt die vertretenen Unternehmen und benachteiligt die überwältigende Mehrheit aller Deutschen Unternehmen, die in diesen Delegationen nicht vertreten sind. Einen Eingriff in den freien Wettbewerb der Bundesrepublik Deutschland ist der Exekutive (Regierungen, Behörden und Ämtern) erlaubt, wenn die Legislative (die Parlamente) die Notwendigkeit für einen solchen Eingriff feststellt und diesen mit Gesetz regelt. Solche Gesetze sind etwa sogenannte Wirtschaftsförderungsgesetze oder Subventionsgesetze.

Den Piraten Thüringen ist auf Landes- und auf Bundesebene kein Gesetz bekannt, dass Landes- und Bundesminister oder deren Ministerien ermächtigt, in den freien Wettbewerb der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten von ihnen ausgesuchten und zum Nachteil der überwältigenden Mehrheit alle deutscher Unternehmen einzugreifen. Ein Thüringer Kleinunternehmen hat sich in diesem Zusammenhang an die Piraten Thüringen gewendet. Das Unternehmen hatte Anfang des Jahres 2010 Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle gebeten, bei der "Wirtschaftsförderung durch das Auswärtige Amt" berücksichtigt zu werden. Die Presse hatte zuvor ausführlich über die Wirtschaftsdelegationen des Außenministers berichtet.

Das Unternehmen besteht aus zwei Gesellschaftern und hat keine Angestellten. Das Unternehmen hatte dem Amt geschrieben, es möchte "gleich behandelt" und "ab sofort zu jeder Reise eingeladen werden, auf der das Auswärtige Amt Teilnehmern wirtschaftliche Vorteile verschafft oder verschaffen möchte. " Es hatte um eine kurze Bestätigung gebeten, "dass Eingriffe des Auswärtigen Amts in den freien Wettbewerb der Bundesrepublik Deutschland mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind". Das Auswärtige Amt hat daraufhin geschrieben, der "Grundsatz der Wettbewerbsneutralität wird strikt beachtet", ohne jedoch eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff in den freien Wettbewerb der Bundesrepublik Deutschland zu nennen. Es schrieb weiter, das Interesse "auf Auslandsreisen berücksichtigt zu werden, nehmen wir zu unseren Unterlagen". Zu einer Einladung ist es jedoch nie gekommen.

Das betroffene Unternehmen fühlt sich benachteiligt. Es überlegt, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Es würde sich über eine politische Unterstützung durch die Piraten Thüringen freuen, unter anderem um mit diesem Thema eine größere Öffentlichkeit zu erreichen. Der Landesparteitag beschließt:

  • Es gehört zu den Zielen der Piraten, in Bund, Ländern und Kommunen Korruption zu bekämpfen sowie insgesamt für eine transparente und legale Politik zu sorgen.
  • Die Piraten Thüringen verurteilen, dass die von Ministern und Ministerien bei Wirtschaftsdelegationen getroffene Auswahl grundsätzlich undurchsichtig ist, sich der öffentlichen Kontrolle entzieht und Günstlingswirtschaft Tür und Tor öffnet.
  • Die Piraten Thüringen können nachvollziehen, dass sich Unternehmen benachteiligt fühlen, wenn ihnen die Bundesregierung keine Aufträge vermittelt, nur weil sie nicht zu den begünstigten Firmen zählen.
  • Die Piraten Thüringen befürchten, wenn Minister ohne gesetzliche Grundlage von ihnen ausgewählten Unternehmen Aufträge verschaffen wollen oder tatsächlich verschaffen, diese Minister gegen die Verfassung verstoßen.
  • Die Piraten Thüringen bitten den Bundesvorstand um Prüfung, ob und wenn ja mit welchem Gesetz der Bundestag die Bundesregierung beauftragt hat, von der Regierung ausgewählte Unternehmen bei der Vermittlung von Aufträgen zu begünstigen.
  • Kommt der Bundesvorstand zu dem Ergebnis, es gibt kein Gesetz oder ein solches Gesetz ist verfassungswidrig oder die Praxis ist aus anderen Gründen verfassungswidrig:
    • Dann soll der Bundesvorstand Maßnahmen ergreifen, die die Bundesregierung dabei stoppt, von ihr bevorzugte Unternehmen zu begünstigen.
    • Zu diesen Maßnahmen kann zählen, betroffene Unternehmen zu unterstützen, wenn diese vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen wollen.
    • Der Bundesvorstand soll die Landesvorstände dabei unterstützen, gegen Landesregierungen vorzugehen, die von ihr bevorzugte Unternehmen begünstigen.



Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Diskussion

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