TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Bernd Schreiner. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- PÄA.Arbeitskräfteüberlassungsgesetz.1
- Beantragt von
- Bernd Schreiner
- Programm
Wahlprogramm/Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteig nimmt folgenden Absatz in das Wahlprogramm in ein ggf. zu erstellendes Kapitel "Wirtschaftspolitik" auf:
Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird:
Arbeitnehmer, die anderen Betrieben überlassen werden, sollen für
diese Flexibilität und die geringere Arbeitsplatzsicherheit einen
Zuschlag auf die Entlohnung gegenüber den Festangestellten bekommen.
Findet die für diese Arbeit übliche Entlohnung nach Tarifvertrag
statt, soll der Zuschlag zum Tariflohn für die überlassenen
Arbeitnehmer durch die Tarifpartner vereinbart werden. Für Bereiche,
in denen keine Tarifverträge existieren, sind mindestens um 15 %
höhere Bezüge gegenüber den Festangestellten gleicher Qualifikation
und Tätigkeit zu zahlen.
- Begründung
Die Flexiblität und Unsicherheit der im Volksmund als "Leiharbeit" bezeichneten Beschäftigungsform ist ein geltwertes Zugeständnis an die Arbeitgeber. Diese haben hohe Vorteile durch diese Arbeitnehmerüberlassung. Damit es zu keiner weiteren Verdrängung von Festanstellungen kommt, ist für die Arbeitnehmerüberlassung ein Zuschlag gegenüber den Festanstellungen zu bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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