TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Änderung 6b 2 und 9
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Hendrik. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA.LPT.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Hendrik]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6b(2) und §9
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung der Landessatzung in den Punkten §6b, Absatz 2 sowie §9. Beide Abschnitte haben im Moment folgenden Inhalt:
§ 9 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
(4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011.
§6b(2) soll vollständig durch folgenden Text ersetzt werden
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und dem Antrag beizufügen. Der Landesvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes unter www.piraten-thueringen.de. Zusätzlich werden nach Möglichkeit alle Mitglieder durch eine E-Mail auf den kommenden Landesparteitag aufmerksam gemacht. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu zwei Wochen verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Der so einberufene Landesparteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes Thüringen zu veröffentlichen. Finden Personenwahlen statt, ist eine bis dahin bestehende Kandidatenliste zu erwähnen. Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis. Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jeder Pirat des Landes ausreichend Gehör findet. Näheres wird in der Geschäftsordnung geregelt. Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Mitglieder der Bundes- und aller Landesorgane der Piratenpartei Deutschland.
§9 soll durch folgenden Text ersetzt werden
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.
(4) Ein Antrag gilt als eingereicht, wenn er dem Landesvorstand in Textform per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de oder per Brief an das offizielle Postfach zugegangen ist. Im Übrigen können Anträge formfrei gestellt werden.
(5) Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder Programmänderungen neu eingebracht werden. Sinnerhaltende oder redaktionelle Anpassungen fristgemäß eingereichter Satzungs- oder Programmänderungsanträge sind zulässig.
(6) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung in der Fassung vom 04.06.2011.
- Begründung
Der Antrag nimmt folgende Änderungen vor:
- Die Einladungsfrist wird auf 3 Wochen verkürzt
- Die Antragsfrist muss bei 4 Wochen bleiben
- Die Erinnerungsfrist wird auf 7 Tage gesetzt
- alle 3 oben genannten Änderungen sind so notwendig. Grund: die Einladung muss den Gegenstand der Einberufung des LPT umfassen. Das ist aktuell nicht möglich.
- Außerdem wird der Modus der Einladung geändert. Offizieller Weg ist die Veröffentlichung auf der Homepage. Trotzdem geht eine Mail an alle Mitglieder. Aktuell haben wir ein Problem bei Einladungen wenn sowohl Email als auch Snailmail bouncen dem Mitglied nachzuweisen, es eingeladen zu haben.
- 9(5) ist notwendig da die Einladung den Gegenstand der Einberufung des LPT umfassen muss. Per GO Antrag kann also nicht doch plötzlich SÄA behandelt werden, falls diese garnicht angekündigt waren.
- Der Einrichtungskanal für Anträge wird definiert
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Stephan Beyer 00:06, 7. Okt. 2011 (UTC)
- Floh 13:51, 7. Okt. 2011 (UTC)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
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