TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum 12.01.2012
Gliederung
Antragsteller Tim Staupendahl
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 12.01.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

§ 8b – Der Kreisvorstand (4) - Verkürzte Einberufungsfrist

Antragstext

Der Text:

"(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus."

wird wie folgt ergänzt:

"(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus. In eilbedürftigen Ausnahmefällen kann eine Vorstandssitzung ohne Einhaltung der Fristen einberufen werden. Der Grund der Eilbedürftigkeit ist in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen."

Antragsbegründung

Sofern der Kreisvorstand eine dringende, nicht aufschiebbare Entscheidung zu treffen hat, sollte ihm durch die Verkürzung der Ladungsfrist die Möglichkeit zur Handlungsfähigkeit gegeben werden. Andernfalls liefe der Kreisvorstand Gefahr, einen formell rechtswidrigen Beschluss gefasst zu haben, der jedoch inhaltlich dringend notwendig gewesen ist. Zum Zwecke der Transparenz und Nachprüfbarkeit muss der Kreisvorstand jedoch in dem Sitzungsprotokoll begründen, weshalb seiner Ansicht nach die besondere Eilbedürftigkeit gegeben war.

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