TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2011.1/Satzungsänderungen

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Vorschläge für Satzungsänderungen

Verkürzter Name

Alter Text:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband Erfurt des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland.

(2) Der Kreisverband führt einen Namen gemäß Satzung des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet Piratenpartei Deutschland Kreisverband Erfurt und die Abkürzung lautet PIRATEN Erfurt.

(3) Der Sitz und das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die kreisfreie Stadt Erfurt.

Neuer Text:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband Erfurt des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland.

(2) Der Kreisverband führt einen Namen gemäß Satzung des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet Piratenpartei Deutschland Kreisverband Erfurt und die Abkürzung lautet PIRATEN Erfurt. Die Verwendung des verkürzten Namens Piratenpartei Erfurt ist außerdem zulässig.

(3) Der Sitz und das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die kreisfreie Stadt Erfurt.

Anpassung der Verweise auf die aktuelle Fassung

Betrifft: §14 - Finanzordnung

Alter Text:

§ 14 – Finanzordnung

(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 4. September 2010.

Neuer Text:

§ 14 – Finanzordnung

(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 2. April 2011.

Betrifft: § 15 – Verbindlichkeit dieser Satzung

Alter Text:

§ 15 – Verbindlichkeit dieser Satzung

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 4. September 2010.

Neuer Text:

§ 15 – Verbindlichkeit dieser Satzung

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 2. April 2011.