TH:Kreisverband Altenburger Land/Hauptversammlung Altenburger Land 2013.1/Anträge/SÄA001: Zusammensetzung des Vorstandes
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Inhaltsverzeichnis
Antragsteller
Antrag
Der Kreisparteitag möge folgendes beschließen:
§ 6b Absatz (1)
- Der Kreisvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer und dem Generalsekretär, sowie kann dieser um zwei Beisitzer erweitert werden.
wird geändert in:
- Der Kreisvorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Auf Antrag entscheidet die Hauptversammlung, ob sie einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und/oder ein bis maximal vier Beisitzer wählt.
Begründung
Da die Aktivität, ebenso wie die Mitgliederzahl im Altenburger Land alles andere als konstant ist, sollte man für die Zukunft ermöglichen, die Größe des Vorstandes an die jeweiligen Bedürfnisse des Kreisverbandes anzupassen.
Meinungen
Pro
- Name
- Grund
Kontra
- Name
- Grund