TH:KV Jena/Vorstandssitzung/2011-04-05/Antraege

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Einreicher folgender Anträge: Frank C.

Antrag 1

Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands des KV Jena

In den §2 der GO sollte folgender Satz aufgenommen werden:
"Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht."

Begründung:
Aus Gründen der Transparenz sollte der Antrag an den Vorstand öffentlich und bekannt sein. Die Gründe für Zustimmung bzw. Ablehnung sollten kurz erläutert werden, damit Argumentation, Abstimmungen bzw. Beschlüsse des Vorstands auch im nachhinein nachvollziehbar sind. Die Veröffentlichung des Vorgangs sollte so zügig wie möglich erfolgen, damit sich die Basis zeitnah über die Arbeit des Vorstands informieren kann.

Antrag 2

Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands des KV Jena

Im §3 der GO sollte der Passus "Ein Rederecht besteht nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes." geändert oder gestrichen werden.

Begründung:
Eine solche Redeerlaubnis vermittelt eine überflüssige Arroganz und Weisungsbefugnis gegenüber Gästen und anwesenden Basismitgliedern. Die Piratenpartei bezeichnet sich selbst als "Mitmachpartei", in diesem Sinne ist der Vorstand auf Anregungen, Input, Meinungsäußerungen und Kritik "von außen" angewiesen und sollte diese begrüßen. Ein explizites "Rederecht", das im Einzelfall (z.B. bei einer unbequemen Meinung) auch verwehrt werden könnte, widerspricht diesem wesentlichen Anspruch und ist in der Realität auch sowieso nicht einzuhalten, es sei denn der Vorstand möchte jemandem den Mund zuhalten.

Antrag 3

Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands des KV Jena

Im §3 der GO sollte der Passus "Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung." in einem Sinne abgewandelt bzw. umformuliert werden, der diese Entscheidung nicht an den Wunsch eines Einzelnen, sondern an eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Vorstandsmitglieder bindet.

Begründung:
Die Piratenpartei legt großen Wert auf Transparenz, Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidungen. In Einzelfällen (z.B. um die Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern zu wahren) kann es erforderlich werden, Verschwiegenheit von den Anwesenden einzufordern. Dies sollte allerdings Einzelfällen vorbehalten bleiben. Aus diesem Grund sollte die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder über diese Notwendigkeit entscheiden, nicht ein einzelnes Vorstandsmitglied. Im schlimmsten Fall wäre es denkbar, daß ein einzelnes Vorstandsmitglied durch ständige Forderung nach Verschwiegenheit eine Atmosphäre der Vertuschung und Verheimlichung schafft, an der keiner interessiert sein kann. Die Hürden für diese Forderung sollten aus diesen Gründen nicht zu niedrig liegen.

Antrag 4

zurückgezogen

Antrag 5

Antrag auf Änderung der veröffentlichten GO

Die offizielle Wiki-Seite zur GO des Vorstands ist zeitnah zu aktualisieren. Ein Procedere, unter welchen Umständen die GO von wem geändert werden darf, ist zu definieren.

Begründung:
Die Wiki-Seite http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:KV_Jena/Vorstand_Geschaeftsordnung enthält nicht die aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands und vermittelt daher einen falschen Eindruck. Der Nichtänderungsvermerk auf der Seite ganz oben impliziert, daß zur Änderung der GO ein besonderes Procedere notwendig ist, da dort ein Link auf eine (bisher nicht vorhandene) Seite für Änderungsanträge zur GO eingestellt wurde. Es ist daher einem Außenstehenden nicht klar, wer eigentlich unter welchen Umständen die GO ändern darf und wohin bzw. an wen die Anträge zur Änderung zu stellen sind (an den Vorstand selber? an einen Parteitag?).

Antrag 6

Antrag auf Änderung des Pkt. 2 "Aufgabenverteilung"

Die "Aufgabenverteilung" unter Pkt. 2 der GO soll so geändert werden, daß zuerst ein Vorstandsamt benannt und dann dazu passend entsprechende Aufgaben, Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten aufgeführt werden. Die gewählten Ämter werden durch eine genaue Aufgabenbeschreibung definiert.

Begründung:
Verantwortlichkeiten sollten klar benannt sein, erstrecht, wenn es sich um gewählte Funktionen bzw. Ämter handelt. Dies ist auch aus Gründen der Rechenschaftslegung gegenüber den Basismitgliedern erforderlich. Die bisher im Pkt. 2 angeführte Liste von Aufgaben ist willkürlich und kann/könnte jederzeit durch weitere Punkte ergänzt werden. Sie ist zudem unübersichtlich und erschwert die klare Zuodnung eines Aufgabengebiets zu einem Vorstandsamt. Es gab mehrere Redebeiträge auf dem letzten KPT, die dazu eine Änderung forderten (z.B. von Clemens). Der Vorstand ist bisher darauf nicht eingegangen.

Antrag 7

Antrag auf Änderung des Pkt. 3 "Tätigkeitsbericht"

Der Tätigkeitsbericht sollte nicht "die Aufgaben, die im Rahmen des Vorstandsamtes übernommen wurden", enthalten (denn das ist die Aufgabenbeschreibung aus Pkt. 2), sondern die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf der Grundlage dieser Aufgabenbeschreibung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

Begründung:
Der Antrag folgt logisch aus der Definition von Pkt. 2.

Antrag 8

zurückgezogen