TH:KV Jena/Vorstandssitzung/2010-12-07/Antrag1
Hiermit beantrage ich als KV folgenden Antrag an den Bundesvorstand zu stellen:
Die Unterzeichner dieses Antrags beantragen, der Bundesvorstand der Piratenpartei möge folgenden Antrag beschließen und die Umsetzung der daraus folgenden Aktionen auf den folgenden Bundesvorstandssitzungen besprechen:
Der Bundesvorstand der Piratenpartei beobachtet die gesellschaftliche Debatte um Informationsfreiheit und Zugangserschwerungen mit Sorge. Auch wenn das Zugangserschwerungsgesetz ausgesetzt und der Jugendschutzmedienstaatsvertrag noch nicht final beschlossen wurde, stellen beide aus unserer Sicht schwerwiegende Eingriffe in durch das GG gewährte Grundrechte dar. Um den Anfängen zu wehren, erachten wir es daher für notwendig, zusammen mit der AG Recht der Piratenpartei, sowie möglichen anderen Akteuren oder Gruppierungen, z.B. dem AK Zensur, zu prüfen, ob eine Verfassungsklage gegen das Zugangserschwerungsgesetz und den Jugenschutzmedienstaatsvertrag erfolgversprechend wäre. Sollten wir bei dieser Prüfung davon ausgehen, dass eine solche Klage eine genügend große Wahrscheinlichkeit auf Erfolg haben könnte, sollen Schritte zu ihrer Umsetzung, evtl. auch unter Einbeziehung Dritter, angestrebt werden.
LG
Gerald