TH:KV Jena/Vorstand Geschaeftsordnung/neu

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Vorstands-Geschäftsordnung des KV Jena

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können gemäß §3 (6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 18.03.2010 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
1. Alle in der Satzung genannten Antragsberechtige haben die Möglichkeit formgerechte Anträge einzureichen. 2. Weiterhin haben die Vorstandsmitglieder der Thüringer Gebietsverbände ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet. In deren Abwesenheit wird der Versammlungsleiter per Mehrheitsbeschluss unter den verbleibenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt.

2. Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei: Vorsitzender
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Personalfragen: Generalsekretär
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
  • Spendenwesen: Politischer Geschäftsführer
  • Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Mitgliederverwaltung: Generalsekretär
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
  • Zuschüsse: Schatzmeister
  • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände: Generalsekretär

3. Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die Aufgaben, die im Rahmen des Vorstandsamtes übernommen wurden.

4. Beurkundung von Beschlüssen

Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Beschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzuiegen.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 23. März 2010 in Kraft.